Die Vorschlagsliste für die Neuwahl der Schöffen der Stadt Sangerhausen wurde durch den Stadtrat am 25.05.2023 beschlossen.
Die Schöffenvorschlagsliste ist in der Zeit vom
12.06. bis 19.06.2023
während der Sprechzeiten im Rathaus, Markt 1, in 06526 Sangerhausen, Zimmer 20, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste eine Person aufgenommen worden ist, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durfte, oder nach §§ 33, 34 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) nicht aufgenommen werden sollte.