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Sangerhäuser Nachrichten – Amtliches Mitteilungsblatt für die Stadt Sangerhausen
Ausgabe 5/2025
Aus dem Rathaus
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Bekanntmachung

Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Unbekannte Erben nach

Jutta Bischoff, geboren am 11.08.1959

Letzte bekannte Adresse:

Mönchestraße 17

38899 Oberharz am Brocken OT Hasselfelde

Die vorgenannte Person ist verstorben.

Eine Zustellung an einen Vertreter ist nicht möglich, da keine Erben zu ermitteln sind (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 VwZG 9).

Den unbekannten Erben der vorgenannten natürlichen Person ist folgendes Dokument zuzustellen:

Mahnung für den öffentlich zugestellten

Grundsteuerbescheid für das bebaute Grundstück

Flur: 1 Flurstück 238/2, Rothaer Dorfstraße 18

In Sangerhausen OT Rotha vom 17.01.2023

Kassenzeichen: 18.10280.6

Die vorbezeichnete Mahnung wird nach § 10 Abs. 1 VwZG öffentlich zugestellt und kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises durch o.g. Person oder durch eine(n) bevollmächtigte(n) Vertreter(in) abgeholt oder eingesehen werden bei:

Stadt Sangerhausen

Fachdienst Kasse

Zimmer 003

Markt 7 A

06526 Sangerhausen

Die Abholung der Mahnung ist zu den unten aufgeführten Öffnungszeiten des Neuen Rathauses möglich.

Durch die öffentliche Zustellung können Fristen (z.B. Rechtsbehelfsfristen) in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Ein Dokument gilt nach § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als öffentlich zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Sangerhausen, den 25.04.2025

Torsten Schweiger
Oberbürgermeister