Beschlussgegenstand:
Verwendung des Reinertrags aus der Jagdnutzung
Begründung:
Laut § 10 Abs. 3 Bundesjagdgesetz und § 6 Abs. 1 Satz 4 unserer Satzung ist die Entscheidung über die Verwendung des Jagdertrages einem Beschluss der Versammlung der Jagdgenossen vorbehalten.
Beschlusstext:
Wer mit dem Vorschlag des Vorstandes, den Reinertrag aus der Jagdnutzung nicht auszukehren, sondern davon Rücklagen zu bilden, einverstanden ist, den bitte ich um Zustimmung. Jagdgenossen, die dem Beschluss nicht zugestimmt haben, können innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstandes die Auszahlung ihres Anteils verlangen. Der Beschluss ist allen Jagdgenossen schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis:
| dafür: | Stimmen: | 13 |
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| Fläche: | 422,66 ha |
| dagegen: | Stimmen: | 0 |
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| Fläche | 0 |
| Enthaltungen: | Stimmen: | 0 |
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| Fläche | 0 |