Beschlussgegenstand:
Verwendung des Reinertrags aus der Jagdnutzung
Begründung:
Laut § 10 Abs. 3 Bundesjagdgesetz und § 6 Abs. 1 Satz 4 unserer Satzung ist die Entscheidung über die Verwendung des Jagdertrages einem Beschluss der Versammlung der Jagdgenossen vorbehalten.
Beschlusstext:
Wer mit Vorschlag des Vorstandes, der Pächtergemeinschaft zur Jagdwerterhaltung 280 € aus der Jagdkasse zu zahlen, einverstanden ist, den bitte ich um Zustimmung.
Jagdgenossen die dem Beschluss nicht zugestimmt haben, können innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstandes die Auszahlung ihres Anteils verlangen.
Der Beschluss ist allen Jagdgenossen schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis:
| dafür: | Stimmen | 13 |
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| Fläche | 422,99 ha |
| dagegen: | Stimmen | 0 |
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| Fläche | 0 |
| Enthaltungen: | Stimme | 0 |
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| Fläche | 0 |