Beschlussgegenstand des Beschlusses Nr. 1-35/23
Berufung des Stadtwehrleiters sowie der stellvertretenden Stadtwehrleiterin und des stellvertretenden Stadtwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sangerhausen in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit
Beschlusstext
Der Stadtrat beschließt mit Wirkung vom 27.05.2023 Herrn Arno Kalina zum Stadtwehrleiter, Frau Diana Kalina zur stellvertretenden Stadtwehrleiterin und Herrn Falco Heise zum stellvertretenden Stadtwehrleiter für den Zeitraum von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zu berufen.
Beschlussgegenstand des Beschlusses Nr. 2-35/23
Berufung des Ortswehrleiters und des stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Wippra innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr Sangerhausen in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit
Beschlusstext
Der Stadtrat beschließt, dass mit Wirkung zum 25.05.2023 Herr Arno Kalina zum Ortswehrleiter und Herr Steffen Reise zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Wippra für den Zeitraum von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit berufen werden.
Beschlussgegenstand des Beschlusses Nr. 3-35/23
Bestätigung der Kandidaten für die Schöffenvorschlagsliste
Beschlusstext
Der Stadtrat der Stadt Sangerhausen beschließt, die in der vorliegenden Liste aufgeführten Bewerberinnen und Bewerber, in die Schöffenvorschlagsliste der Stadt Sangerhausen aufzunehmen.
Liste online unter https://buergerinfo.sangerhausen.de
Beschlussgegenstand des Beschlusses Nr. 4-35/23
Annahme der Angebote von Zuwendungen gemäß § 99 Abs. 6 KVG LSA i. V. m. §§ 7 und 9 der Hauptsatzung der Stadt Sangerhausen
Beschlusstext
Der Stadtrat stimmt der Annahme der folgend aufgeführten Zuwendung in Höhe von 5.180,00 € von der Sparkasse Mansfeld-Südharz für die Erneuerung/Anschaffung von nachhaltigen Spielgeräten der Stadt Sangerhausen zu.
Beschlussgegenstand des Beschlusses Nr. 5-35/23
Änderung Gesellschaftsvertrag Stadtwerke Sangerhausen GmbH
Beschlusstext
| 1. | Der Stadtrat stimmt den Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sangerhausen GmbH entsprechend der Synopse unter Anlage 1 gem. § 45 Abs. 2 Nr. 9 KVG LSA zu. |
| 2. | Der Oberbürgermeister als Gesellschaftsvertreter der Stadt Sangerhausen wird ermächtigt, dem geänderten Gesellschaftsvertrag zu zustimmen und alle für die Durchführung notwendigen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen. |
Anlage online unter https://buergerinfo.sangerhausen.de
Beschlussgegenstand des Beschlusses Nr. 6-35/23
Änderung Gesellschaftsvertrag Kommunale Bädergesellschaft Sangerhausen mbH (KBS)
Beschlusstext
| 1. | Der Stadtrat stimmt den Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Kommunale Bädergesellschaft Sangerhausen mbH entsprechend der Synopse unter Anlage 1 gem. § 45 Abs. 2 Nr. 9 KVG LSA zu. |
| 2. | Der Oberbürgermeister als Gesellschaftsvertreter der Stadt Sangerhausen wird ermächtigt, dem geänderten Gesellschaftsvertrag zu zustimmen und alle für die Durchführung notwendigen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen. |
Anlage online unter https://buergerinfo.sangerhausen.de
Beschlussgegenstand des Beschlusses Nr. 7-35/23
Änderung Gesellschaftsvertrag Sangerhäuser Erneuerbare Energie Gesellschaft mbH (SEES)
Beschlusstext
| 1. | Der Stadtrat stimmt den Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Sangerhäuser Erneuerbare Energie Service Gesellschaft mbH entsprechend der Synopse unter Anlage 1 gem. § 45 Abs. 2 Nr. 9 KVG LSA zu. |
| 2. | Der Oberbürgermeister als Gesellschaftsvertreter der Stadt Sangerhausen wird ermächtigt, dem geänderten Gesellschaftsvertrag zu zustimmen und alle für die Durchführung notwendigen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen. |
Anlage online unter https://buergerinfo.sangerhausen.de
Beschlussgegenstand des Beschlusses Nr. 8-35/23
Zustimmung zur Vereinbarung "Nachhaltiges Mansfeld-Südharz"
Beschlusstext
Der Stadtrat der Stadt Sangerhausen stimmt dem vorliegenden Vertrag
„Kommunale Vereinbarung Nachhaltiges Mansfeld-Südharz“ zu und bevollmächtigt den Oberbürgermeister zur Unterzeichnung des Vertrages.
Anlage online unter https://buergerinfo.sangerhausen.de
Beschlussgegenstand des Beschlusses Nr. 9-35/23
Umschuldung Euribor-Investitionsdarlehen in Höhe von 8.500.000 €
Beschlussgegenstand des Beschlusses Nr. 10-35/23
Verkauf des städtischen Grundstückes in der Gemarkung Sangerhausen, Flur 10, Flurstück 761/58; Am Helmstal