Die Stadt Sangerhausen, als Eigentümerin, beabsichtigt auf dem Wege der öffentlichen Bekanntmachung den Verkauf des nachfolgenden Grundstückes:
| Gemarkung: | Sangerhausen |
| Lagebezeichnung: | Erich-Weinert-Straße/Stadtteil Süd-West |
| Flur: | 20 |
| Flurstück: | 105/13 |
| Größe: | 601 m² |
Das Grundstück liegt im Innenbereich der Stadt Sangerhausen, an einer erschlossenen Verkehrsfläche und ist als ortsüblich erschlossen einzustufen. Bei der Umgebungsbebauung handelt es sich um Wohnbauten und um nicht störendes Gewerbe.
Das Grundstück ist bebaut mit zwei massiven, nicht unterkellerten Gebäuden, welche als Küchenbaracke und Lagerbaracke genutzt worden sind. Die Gebäude befinden sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand.
Eine neue Bebauung ist nach § 34 BauGB planungsrechtlich möglich. Eine Bauvoranfrage zur abschließenden Klärung wird jedoch empfohlen. Medienanschlüsse für einen Neubau sind direkt mit den entsprechenden Versorgern abzuklären.
Über das Grundstück führt eine Zuwegung zu den Neben- und Hinterliegergrundstücken, welche aber nicht öffentlich oder dinglich gesichert ist und damit nicht erhalten werden muss.
Für Auskünfte zum Grundstück steht Ihnen der Fachdienst Bauverwaltung und Grundstücksverkehr, Frau Michna, Telefon-Nr. 03464/565-335 zur Verfügung.
Das Mindestgebot beträgt 30.000,00 €.
Der Erwerbsantrag ist mit Kaufpreisangebot und Darlegung der zukünftigen Nutzung bis zum 29.08.2023 bei der
Stadt Sangerhausen
FD Bauverwaltung und Grundstücksverkehr
Markt 7a in 06526 Sangerhausen
mit dem Vermerk: - „Angebot – nicht öffnen, Grundstück in Sangerhausen/Flst. 105/13 der Flur 20“ -
einzureichen.
Bieter die den Zuschlag nicht erhalten, werden nicht gesondert benachrichtigt.
Die Stadt Sangerhausen ist nicht verpflichtet zu verkaufen oder an einen bestimmten Bieter zu veräußern.
Für die Richtigkeit der vorstehenden Angaben wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten.