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Sangerhäuser Nachrichten – Amtliches Mitteilungsblatt für die Stadt Sangerhausen
Ausgabe 6/2023
Aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung

Die Stadt Sangerhausen, als Eigentümerin, beabsichtigt auf diesem Wege der öffentlichen Bekanntmachung den Verkauf des nachfolgenden Grundstücks in der Gemarkung Sangerhausen:

Am Helmstal

Flur:

10

Flurstück:

761/58

Grundstücksgröße:

6.114 m2

Das Grundstück liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB. Damit sind eine Umnutzung bzw. bauliche Veränderungen der vorhanden Bauten oder eine Neubebauung ausgeschlossen. Für die Garagen besteht jedoch Bestandsschutz. Bei deren Abriss wäre die Fläche als Grünfläche herzustellen.

Die vordere Teilfläche (Teilfläche 1), mit einer Größe ca. 3.440 m², ist bebaut mit vier Garagenkomplexen. Von den insgesamt 75 Garagen sind derzeit 18 vermietet. Auf der hinteren Teilfläche, (Teilfläche 2) mit einer Größe von ca. 2.674 m², befinden sich zwei bebaute Pachtgärten.

Die Verträge sind vom Erwerber zu übernehmen.

Mindestgebot für das gesamte Grundstück: 60.700,00 €

Ein Kaufgebot kann auch für eine der beiden Teilflächen abgegeben werden. Die Kosten der dafür notwendigen Zerlegungsvermessung sind vom Erwerber zusätzlich zum Kaufpreis zu tragen.

Mindestgebot für den Grund und Boden Teilfläche 1 mit Garagen: 47.200,00 €

Mindestgebot für den Grund und Boden Teilfläche 2 (ohne Wert der Baulichkeiten): 13.500,00 €

Der Grundbesitz wird verkauft wie er steht und liegt.

Für Auskünfte zum Grundstück oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins steht Ihnen der Fachdienst Grundstücksverkehr, Frau Michna - Tel. 03464/565-335 zur Verfügung.

Der Erwerbsantrag ist mit Kaufpreisangebot bis zum 29.08.2023 einzureichen bei der

Stadtverwaltung Sangerhausen, FD Grundstücksverkehr

Markt 7a in 06526 Sangerhausen

mit dem Vermerk: nicht öffnen! Ausschreibung Grdst. Sgh, Flst. 761/58, Fl. 10

Bieter, die den Zuschlag nicht erhalten, werden nicht gesondert benachrichtigt.

Die Stadt Sangerhausen ist nicht verpflichtet zu verkaufen oder an einen bestimmten Bieter zu veräußern. Für die Richtigkeit der vorstehenden Angaben wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten.

gez. Strauß
Der Oberbürgermeister