Titel Logo
Sangerhäuser Nachrichten – Amtliches Mitteilungsblatt für die Stadt Sangerhausen
Ausgabe 6/2024
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 48 „Industriegroßfläche Sangerhausen“ der Stadt Sangerhausen

Der Stadtrat der Stadt Sangerhausen hat in seiner Sitzung am 03.02.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Industriegroßfläche Sangerhausen“ der Stadt Sangerhausen beschlossen. Gemäß § 3 (1) BauGB sind die Bürger möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.

Gleichzeitig werden gemäß § 4 (1) BauGB die Behörden, die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden, die durch die Planung berührt werden, beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Der Vorentwurf mit Begründung steht

vom 03.07.2024 bis 09.08.2024

auf der Internetseite der Stadt Sangerhausen unter www.sangerhausen.de/ Bekanntmachungen/ Öffentliche Auslegungen zur Verfügung.

Die Planungsunterlagen als Vorentwurf, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht sowie die Fachgutachten (z.B. Artenerfassung zu Feldhamster, Reptilien und Brutvögeln, Schallimmissionsprognose zum Bebauungsplan „Industriegroßfläche Sangerhausen“, Verkehrskonzept, Grünordnungsplan und Regenwassermanagementkonzept zum Bebauungsplan „Industriegroßfläche Sangerhausen“) stehen im Auslegungszeitraum während der Sprechzeiten

Montag

von 09:00 – 12:00 Uhr

Dienstag

von 09:00 – 12:00 und 14:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch

von 09:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag

von 09:00 – 12:00 und 14:00 - 15:00 Uhr

Freitag

von 09:00 – 12:00 Uhr

auch bei der Stadtverwaltung Sangerhausen, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen, Fachdienst Stadtplanung in 06526 Sangerhausen, Markt 7 a, Raum 212 zur Einsichtnahme zur Verfügung. In begründeten Ausnahmefällen können die Unterlagen per E-Mail oder in Papierform zur Verfügung gestellt werden.

Stellungnahmen können schriftlich, zur Niederschrift oder in Form einer elektronischen Erklärung über die E-Mailadresse stadtplanung@stadt.sangerhausen.de innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben werden.

Anträge nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung sind unzulässig, soweit mit ihnen Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Lage des Geltungsbereiches ist aus der Übersichtskarte ersichtlich.

Sven Strauß
Oberbürgermeister

Anlage: Übersichtskarte