Der Stadtrat der Stadt Sangerhausen hat in seiner Sitzung am 06.06.2024 die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zum Entwurf des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) der Stadt Sangerhausen beschlossen.
Gemäß § 3 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.
Gleichzeitig werden gemäß § 4 BauGB die Behörden, die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden, die durch die Planung berührt werden, beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Der Entwurf des ISEK steht
vom 08.07.2024 bis 16.08.2024
auf der Internetseite der Stadt Sangerhausen unter www.sangerhausen.de/ Bekanntmachungen/ Öffentliche Auslegungen zur Verfügung.
| Der Entwurf des ISEK der Stadt Sangerhausen liegt im Auslegungszeitraum während der Sprechzeiten | |
| Montag | von 09:00 – 12:00 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 – 12:00 und 14:00 – 18:00 Uhr |
| Mittwoch | von 09:00 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 – 12:00 und 14:00 - 15:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 – 12:00 Uhr |
auch bei der Stadtverwaltung Sangerhausen, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen, Fachdienst Stadtplanung in 06526 Sangerhausen, Markt 7 a, Raum 212 zur Einsichtnahme zur Verfügung. In begründeten Ausnahmefällen können die Unterlagen per E-Mail oder in Papierform zur Verfügung gestellt werden.
Stellungnahmen können schriftlich, zur Niederschrift oder in Form einer elektronischen Erklärung über die E-Mailadresse stadtplanung@stadt.sangerhausen.de innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben werden.
Anträge nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung sind unzulässig, soweit mit ihnen Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Sven Strauß | Siegel |
Oberbürgermeister | |