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Sangerhäuser Nachrichten – Amtliches Mitteilungsblatt für die Stadt Sangerhausen
Ausgabe 6/2024
Aus den Ortschaften
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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG DES ENDGÜLTIGEN WAHLERGEBNISSES

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 12.06.2024 das Wahlergebnis

der Ortschaftsratswahl

in der Ortschaft Rotha

am 09. Juni 2024

wie folgt ermittelt:

Zahl der Wahlberechtigten:  — 224

Zahl der Wähler:  — 168

Zahl der ungültigen Stimmzettel: —  4

Zahl der gültigen Stimmzettel: —  164

Zahl der gültigen Stimmen:  — 487

Zahl der Sitze im Wahlgebiet:  — 5

Folgende Bewerber haben nach der endgütigen Feststellung des Wahlergebnisses einen Sitz erhalten:

Nr.

Bewerber – CDU

1

Ungefroren, Bernd

Nr.

Bewerber – Einzelbewerberin Wodtke

39

Wodtke, Heidrun

Nr.

Bewerber – Einzelbewerberin Wilke

40

Wilke, Susan

Nr.

Bewerber – Einzelbewerber Einicke, Armin

43

Einicke, Armin

Die nächst festgestellten Bewerber und ihre Reihenfolge wurden wie folgt ermittelt:

Da Frau Wodtke als Einzelbewerberin insgesamt 2 Sitze errungen hat, bleibt 1 Sitz unbesetzt.

Der Ortschaftsrat Rotha besteht somit aus 4 Ortschaftsratsmitgliedern.

Gemäß § 50 KWG LSA kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, jeder Bewerber und der für das Wahlgebiet zuständige Wahlleiter sowie die für das Wahlgebiet zuständige Kommunalaufsichtsbehörde gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben. Der Wahleinspruch ist bei dem für das Wahlgebiet zuständigen Wahlleiter unter der Anschrift:

Stadt Sangerhausen

- Wahlbüro -

Markt 7a

06526 Sangerhausen

binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Der Wahleinspruch des Wahlleiters ist an die Vertretung zu richten.

Sangerhausen, den 14.06.2024

gez. Schuster
Gemeindewahlleiter