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Sangerhäuser Nachrichten – Amtliches Mitteilungsblatt für die Stadt Sangerhausen
Ausgabe 6/2024
Aus dem Rathaus
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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG DES ENDGÜLTIGEN WAHLERGEBNISSES

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 12.06.2024 das Wahlergebnis

der Stadt Sangerhausen

für die Stadtratswahl

am 09. Juni 2024

wie folgt ermittelt:

Zahl der Wahlberechtigten:  —  21.582

Zahl der Wähler:  —  11.012

Zahl der ungültigen Stimmzettel:  —  159

Zahl der gültigen Stimmzettel:  —  10.853

Zahl der gültigen Stimmen:  —  32.184

Zahl der Sitze im Wahlgebiet:  —  36

Folgende Bewerber haben nach der endgütigen Feststellung des Wahlergebnisses einen Sitz erhalten:

Gemäß § 50 KWG LSA kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, jeder Bewerber und der für das Wahlgebiet zuständige Wahlleiter sowie die für das Wahlgebiet zuständige Kommunalaufsichtsbehörde gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben. Der Wahleinspruch ist bei dem für das Wahlgebiet zuständigen Wahlleiter unter der Anschrift:

Stadt Sangerhausen

- Wahlbüro -

Markt 7a

06526 Sangerhausen

binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Der Wahleinspruch des Wahlleiters ist an die Vertretung zu richten.

Sangerhausen, den 14.06.2024

gez. Schuster
Gemeindewahlleiter