Heute beginne ich nicht mit der Liquidität der Stadt Sangerhausen, sondern mit der immer noch gut in Erinnerung gebliebenen Bergparade vom Wochenende des 9. bis 11. Mai.
Sangerhausen hat es geschafft, weit über die Stadtgrenzen in bester Erinnerung zu bleiben und sich als Bergstadt den selbigen Namen verdient zu sichern.
Sie selbst hatten die Gelegenheiten an mehreren Stationen sich davon persönlich zu überzeugen, haben dies zahlreich genutzt und konnten sich in die Lobesreden vieler Gäste, Teilnehmer und Interessierter einreihen.
Gelungen ist dieser Paukenschlag dem gesamten Organisationsteam um Frau Wagner vom Referat Wirtschaftsförderung und Herrn Michael vom Fachbereich Ordnung und Soziales.
Auch hier gilt nochmals mein ausdrücklicher Dank an alle Helfer im Vorder- und Hintergrund, allen Sponsoren und beteiligten Vereinen, Firmen und freiwilligen Helfern, die nach monatelangen Vorbereitungen die Früchte Ihrer Arbeit ernten konnten.
Es war ein Erlebnis, was dem Bergbau wieder die Bedeutung verliehen hat, welche ihm gebührt und im Bewusstsein der Region seine Wurzeln behalten muss.
Mit den anstehenden Projekten auf dem Röhrigschacht Wettelrode, wird die politische Arbeit an den Erfolg des Wochenendes auch über das Festjahr und die Bergparade anschließen können und damit in der Zukunft die Bedeutung sichern, die der Region gebührt.
Und damit möchte ich auch im Umfeld bergmännisch weiter berichten.
Der Röhrigschacht mit seinem Bergbaulehrpfad soll als Bestandteil der Bergbaugeschichte und Industriekultur aufgewertet und Zentrum der Bewahrung der Bergbautradition werden.
Besonders die Ansprache von Kindern und Jugendlichen soll intensiviert werden. Der kleine Rundweg mit Schauteil und zahlreichen Verweil- und Sitzgelegenheiten ist den Ansprüchen und Standards eines naturnahen Tourismus anzupassen.
Vorgesehen ist, die vorhandenen Exponate einer Aufbereitung zu unterziehen. Sollte diese unter Einbezug aller Erfordernisse wirtschaftlich nicht darstellbar sein, erfolgt ein Rückbau.
Es ist vorgesehen, rückgebaute Exponate zu ersetzen und das Areal neu zu strukturieren.
Der 500 m lange Rundweg als Teil des insgesamt 7 km langen Bergbaulehrpfades, soll entsprechend den Erfordernissen an einen Rad- und Wanderweg aufgewertet werden und einen barrierefreien Zugang erhalten.
Für diese Maßnahme hat uns Mitte April der Zuwendungsbescheid über die beantragte Summe von 336.000 € erreicht.
Zuzüglich des Eigenanteils von 20 %, können die vorab ausgeführten Investitionen mit circa 420.000 € in den Jahren 2026 und 2027 umgesetzt werden.
Im Folgenden möchte ich Sie zu den finanziellen Entwicklungen des Stadthaushaltes informieren und dies beginnend mit der Liquidität.
Der Monat April hat zum 30. April 2025 mit einer Inanspruchnahme des Liquiditätskredites in Höhe 4.704.244,76 € abgeschlossen. Ursprünglich war dieser mit einer Inanspruchnahme von 8.738.450,51 € geplant. Hieraus ergibt sich eine Abweichung von rund 4 Mio. €.
Begründend ist daraus anzuführen, dass sich sowohl im Ergebnis- als auch im Investitionshaushalt Zahlungsverschiebungen ergeben haben. So wurde durch den Landkreis Mansfeld-Südharz die Zuweisung nach dem Kinderförderungsgesetz (KiFöG) für die Kindertageseinrichtungen in Höhe von rund 1,1 Mio. € bereits im April an die Stadt Sangerhausen gezahlt.
Gleiches gilt für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer und den Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer. Annähernd 2,4 Mio. € wurden durch das Land Sachsen-Anhalt bereits im Monat April überwiesen. Alle erwähnten Einzahlungen waren, entsprechend der Fälligkeitsregelungen, für den Monat Mai in der Liquiditätsplanung berücksichtigt worden.
Bis einschließlich 31. Mai 2025 beträgt der Zinssatz für die Inanspruchnahme des Liquiditätskredites 2,51 %. Der im Vertrag zugrunde gelegte Zinssatz ist weiterhin rückläufig.
Zudem, habe ich Sie über eintretende Veränderungen in der Haushaltsdurchführung zu unterrichten, wenn es Veränderungen gravierender Natur gibt.
Diese zeichnen sich leider aktuell nach Information aus folgenden Gründen ab.
Mit der Genehmigung des Haushaltes 2025 wurde zu Jahresbeginn zeitnah mit der Umsetzung desselben begonnen.
Die Festsetzung der Grundsteuer weist unter zugrunde liegender Messbescheide eine Mindereinnahme von rund 500.000 € aus.
Hinzukommen Mindereinnahmen in der Gewerbesteuer von aktuell ca. 1 Mio. € durch Anpassung und Rückerstattung aus Vorausleistungen für zwei größere Unternehmen.
Darüber hinaus sind zusätzlich ca. 600.000 € im Zuge des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst aufzuwenden.
Diese 3 Positionen führen zu einer Abweichung von ca. 2,1 Mio. € zu den Ansätzen im Haushaltsplan.
Schließlich drohen noch Mehrbelastungen aus der Berechnung zur Kreisumlage.
Bekanntlich hatte der Landkreis Mansfeld-Südharz ursprünglich 19,2 % beschlossen, was eine Belastung von 6.102.544 € ausmachen würde.
Die Stadt Sangerhausen hat im Haushaltsplan in Summe 6.930.000 € zur Zahlung der Kreisumlage eingestellt.
Die nunmehr vom Landkreis Mansfeld-Südharz beschlossene Erhöhung auf 30,59 %, würde eine Belastung in Summe von 9.722.752 € ausmachen.
Letzteres hätte zur Folge, dass zu den bereits beschriebenen Veränderungen von 2,1 Mio. € nochmals 2,79 Mio. € hinzuzurechnen wären, sodass in Anlehnung an § 103 Absatz 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen wäre, wenn sich zeigt, dass andere Möglichkeiten zur Schließung der Lücken nicht gegeben sind.
Derzeit bereiten wir eine diesbezügliche Entscheidung für die Stadtratssitzung im Juni vor. Eine abschließende Prüfung läuft derzeit.
Weiterhin gibt es in Sachen Hochbau einige Fortschritte zu berichten.
In der Grundschule „Goethe“ findet über die Sommerferien die Zusammenlegung von zwei mal zwei Klassenräumen statt.
Die Entscheidung zur Maßnahmendurchführung resultiert im Ergebnis aus der notwendigen Diskussion der gesicherten Schülerbetreuung, trotz möglicher Personal-Engpass-Phasen der Lehrerschaft.
Durch die Entnahme von nichttragenden Trennwänden werden zwei große Klassenräume für Klassenstärken mit bis zu 32 Schülern geschaffen.
Die Sanierung der Wand- und Bodenbeläge in den betroffenen Räumen erfolgt selbstverständlich in diesem Zusammenhang mit.
Die Maßnahme hat einen Kostenumfang von rund 50.000 €, die Leistung soll Ende Juni im Hauptausschuss vergeben werden.
Für die Maßnahme wurde ein Fördermittelantrag gestellt über das Programm „Schul(Frei)Räume“ des Landes Sachsen-Anhalt.
Der Antrag befindet sich noch in Prüfung. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde jedoch gewährt, um die Arbeiten in den Sommerferien umsetzen zu können.
Die beiden, momentan aus Brandschutzgründen, nicht nutzbaren Klassenräume im Anbau der Turnhalle sollen perspektivisch mit einer Fluchttreppe ausgestattet werden, damit auch hier wieder ein regelmäßiger Schulbetrieb möglich ist. Auch hierzu hat die Stadt Fördermittel beantragt, eine Bewilligung liegt jedoch noch nicht vor.
In der Turnhalle der Grundschule „Am Rosarium“ steht ebenfalls in den Sommerferien die Sanierung der Sportbodenkonstruktion an.
Im Hauptausschuss wurde hier im Zuge der Auftragsvergabe und Zuschlagserteilung Ende April bereits berichtet.
Durch Starkregenereignisse kam es im Jahr 2024 zu einem massiven Wasserschaden. Dabei wurde die Sportbodenkonstruktion der Turnhalle, inklusive Fußbodenheizung, irreparabel beschädigt. Die Maßnahme hat einen Kostenumfang von rund 160.000 €. Von Mitte Juni bis Ende August 2025 wird jetzt der komplette Bodenaufbau der Sporthalle erneuert.
Auch das Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr Sangerhausen im Darrweg steht im Fokus von Sanierungen und bekommt eine neue Heizungsanlage.
Es erfolgt der Umbau der in die Jahre gekommenen Erdölheizung und des Wasserspeichers auf eine energiesparende Erdgasheizung mit modernen Warmwasserspeichern.
Die Leistung wurde öffentlich ausgeschrieben und das Verfahren befindet sich auf der Zielgeraden. Die Auftragsvergabe ist für den Hauptausschuss am 4. Juni geplant, die Ausführung soll im September dieses Jahres beginnen und auch abgeschlossen werden.
Um bei der Thematik Feuerwehr zu bleiben, kann ich auch hier zu zwei positiven Entwicklungen berichten.
Zum Einen zu der Ersatzbeschaffung des Tanklöschfahrzeuges in Wippra und zum Anderen zur Beschaffung weiterer Einsatzkleidung.
Aber zunächst zurück zum Tanklöschfahrzeug.
Gemäß der Risikoanalyse der Stadt Sangerhausen steht im Jahr 2026 die Ersatzbeschaffung des Tanklöschfahrzeug, kurz TLF, in Wippra an.
Das Land Sachsen-Anhalt plant 2028 im Rahmen der zentralen Beschaffung, ein TLF 4.000 zur Vegetationsbrandbekämpfung mit einem Betrag in Höhe von 175.000 € zu fördern.
Die Gesamtkosten eines solchen Fahrzeuges belaufen sich schätzungsweise auf 400.000 €. Die Ausstattung wird so ausgelegt sein, dass speziell auch eine Fahrzeugnutzung bei Wald- und Vegetationsbränden erfolgen kann.
Die Einreichung eines entsprechenden Fördermittelantrages ist bereits erfolgt und soll die geplante, aber in der Bewerbung im Jahr 2021 nicht positiv entschiedene, Beschaffung ersetzen.
Sowohl der Zuschlag zur Förderung, als auch der Ausstattungsinhalt bleiben hinsichtlich der Zweckdienlichkeit für den Einsatzzweck abzuwarten.
Im Zweifel sind nach Prüfung und Kosten-Nutzen-Abwägung, Beschaffungsmöglichkeiten anderer Tanklöschfahrzeuge zu prüfen.
Ich werde Sie zu gegebener Zeit mit dem Fortgang der Beschaffung und Abwägungen in Kenntnis setzen.
Bleibt nun noch die Beschaffung von Einsatzbekleidung zu thematisieren.
Im Jahr 2023 wurde mit der Beschaffung von hochwertigerer Einsatzbekleidung, die eine bessere Materialzusammensetzung aufweist, begonnen. Die Einsatzkräfte, zunächst 115 Atemschutzgeräteträger, profitieren seit Anfang 2024 von der Verringerung des Gesamtgewichtes der Ausrüstung und können somit besser agieren.
Der Gefahr eines Hitzestaus wird entgegengewirkt und ein mögliches Kreislaufversagen minimiert.
Auch den Kameraden aller Ortsfeuerwehren soll dieser Komfort zuteilwerden.
In der gestrigen Hauptausschusssitzung, also am 21. Mai 2025, wurde die Anschaffung weiterer 97 Garnituren, im Wert von ca. 170.000 € beschlossen.
In der Haushaltsplanung für das Jahr 2026 wird finanziell die weitere Ausstattung zu planen sein.
Immer wieder wird in den letzten Wochen medial von den Änderungen und Entwicklungen im Bereich der Altkleiderentsorgung berichtet. Die Aufkündigung von Verträgen trifft nach und nach nun auch die Stadt Sangerhausen. Deshalb nutze ich die Gelegenheit zur grundsätzlichen Information an Sie.
Die Stadt Sangerhausen hat mit acht Betreibern Nutzungsverträge über Altkleidercontainerstandorte auf städtischen Grundstücken.
Von diesen sind vier Betreiber gemeinnützig tätig und sind von einer Pachtzahlung befreit.
Von den anderen vier Betreibern vereinnahmte die Stadt im Jahr 2024 eine Pacht von insgesamt 4.378,00 € (netto).
Es gibt in der Kernstadt Stadt Sangerhausen und in den Ortsteilen insgesamt 46 Containerstandorte auf städtischen Grundstücken. Da an einem Standort auch mehrere Betreiber vertraglich gebunden sind, sind 74 verankerte Altkleidercontainer aufgestellt.
Von den Standorten entfallen 22 auf die Kernstadt Sangerhausen mit insgesamt 37 Containern und 24 Standorte mit ebenfalls 37 Containern in den Ortschaften.
Aufgrund der schwierigen Lage am Altkleidermarkt ist die vertragliche Stabilität derzeit grundsätzlich nicht mehr gewährleistet. Auch der Stadtverwaltung liegt bereits eine Kündigung eines nicht gemeinnützigen Betreibers vor. Es ist davon auszugehen, dass weitere folgen und damit viele Standorte entfallen.
Die rechtliche Entwicklung zur Thematik Altkleiderentsorgung ist abzuwarten. Diese ist beim Landkreis Mansfeld-Südharz zu begleiten und in der Umsetzung zur zukünftigen Regulierung zu bearbeiten. Ich bin hier im direkten Dialog mit dem Landrat. [...]
Momentan gilt es vorrangig die Handhabungen an den Standorten hinsichtlich der Sauberkeit und Nutzung auf ein Mindestmaß an Beeinträchtigung für Sauberkeit und Ordnung zu beschränken. [...]