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Sangerhäuser Nachrichten – Amtliches Mitteilungsblatt für die Stadt Sangerhausen
Ausgabe 6/2025
Aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung

Die Stadt Sangerhausen, als Eigentümerin, beabsichtigt auf dem Wege der öffentlichen Bekanntmachung den Verkauf des Grundstückes der

Gemarkung Wippra,

Flur 11,

Flurstück 123, Raakenbeckweg 2,

mit einer Größe von 3.389 m².

Die parkähnlich angelegte Fläche ist bebaut mit einer unterkellerten, eingeschossigen Villa mit ausgebautem Dachgeschoss aus dem Jahr 1910 und kleinen Nebenanlagen (z.B. Pavillon, Gartenhaus). Das Grundstück liegt in im westlichen Bereich von Wippra, ca. 800 m von der Ortsmitte entfernt. Bei dem seit Oktober 2024 leerstehenden Objekt handelt es sich um ein Einzeldenkmal und wurde zuletzt als Kinderheim genutzt.

Nach 1990 wurden wesentliche Modernisierungen durchgeführt, ein Energieausweis liegt vor. Das Grundstück ist ortsüblich erschlossen, Erdgas und Telefonanschluss sind vorhanden. Die Entwässerung erfolgt in den öffentlichen Straßenkanal.

Das Baugrundstück hat eine dreiseitige Anbindung an öffentliche Straßen und ist im Umfeld durch Wohnnutzung geprägt. Pkw-Stellflächen sind auf dem Grundstück vorhanden.

Teilweise verläuft im Randbereich des Grundstücks eine Regenwasserleitung für den öffentlichen Versorger, welche grundbuchrechtlich dauerhaft gesichert ist.

Mindestgebot für Grund und Boden nebst den Aufbauten: 160.000,00 €

Das Grundstück wird verkauft wie es steht und liegt.

Der Verkauf soll meistbietend erfolgen, unter Berücksichtigung der beabsichtigten Nutzung.

Für Auskünfte zum Grundstück und/oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins steht Ihnen der Fachdienst Grundstücksverkehr, Frau Michna, Tel.-Nr. 03464/565-335 zur Verfügung.

Der Erwerbsantrag ist

mit Kaufpreisangebot und

Information zur künftig beabsichtigten Nutzung

bis zum 16.09.2025

bei der

Stadtverwaltung Sangerhausen, FD Grundstücksverkehr

Markt 7a in 06526 Sangerhausen

mit dem Vermerk - „Angebot - nicht öffnen, Grundstücksausschreibung

Wippra, Flur 11, 123 –

einzureichen.

Bieter, die den Zuschlag nicht erhalten, werden nicht gesondert benachrichtigt.

Die Stadt Sangerhausen ist nicht verpflichtet zu verkaufen oder an einen bestimmten Bieter zu veräußern.

Für die Richtigkeit der vorstehenden Angaben wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

Erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten.

gez. Schweiger
Oberbürgermeister

Anlage: Kartenauszug