Stadt Sangerhausen — Sangerhausen, 24.06.2025
- Der Gemeindewahleiter -
Hiermit gebe ich gemäß § 47 Abs. 5 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt eine personelle Änderung in der Zusammensetzung des am 09. Juni 2024 gewählten Ortschaftsrates der Ortschaft Wippra bekannt.
Herr Steffen Reise legte sein Mandat als Mitglied des Ortschaftsrates der Ortschaft Wippra nieder.
Nach § 47 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt i.V.m. § 75 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt geht der Sitz auf den nächst festgestellten Bewerber über.
Der nächst festgestellten Bewerber der Liste der CDU ist Herr Max Collin.
Herr Collin erklärte gemäß § 43 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt schriftlich die Annahme der Wahl.