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Sangerhäuser Nachrichten – Amtliches Mitteilungsblatt für die Stadt Sangerhausen
Ausgabe 7/2023
Aus dem Rathaus
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Beschlüsse der 36. Ratssitzung vom 29.06.2023

Beschlussgegenstand des Beschlusses Nr. 1-36/23

Oberbürgermeisterwahl 2024

Beschlusstext

Der Stadtrat beschließt die Oberbürgermeisterwahl am 14. April 2024 sowie die eventuell anstehende Stichwahl am 28. April 2024 durchzuführen.

Beschlussgegenstand des Beschlusses Nr. 2-36/23

Satzung der Stadt Sangerhausen über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Nutzung des Goldenen Saales

Beschlusstext

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Sangerhausen über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Nutzung des Goldenen Saales inklusive der entsprechenden Anlagen (Hausordnung sowie Einzelvertrag).

Beschlussgegenstand des Beschlusses Nr. 3-36/23

Sanierung Kita Löwenzahn - 2. Bauabschnitt - Grundsatzentscheidung zur Maßnahmenumsetzung

Beschlusstext

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Umsetzung des 2. Bauabschnittes Sanierung der Kindertagesstätte Löwenzahn in der Otto-Grotewohl-Straße in Sangerhausen in Planungsweiterführung in 2023 und erneuter Fördermittelakquise zu betreiben. Die Maßnahmeumsetzung der Bauausführung erfolgt in Abhängigkeit der Bescheidung.

Beschlussgegenstand des Beschlusses Nr. 4-36/23

Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 105 des KVG LSA in Höhe von 115.128,00 € für die Brückenbaumaßnahme "Am Lindendamm"

Beschlusstext

Der Stadtrat stimmt den überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 115.128,00 € für die Brückenbaumaßnahme „Am Lindendamm“ unter dem

Produkt 54100100 – Gemeindestraßen und Verkehrsanlagen

Sachkonto 09620000 – Anlagen im Bau: Tiefbaumaßnahmen

Maßnahmenummer 541001M00065 zu.

Die Deckung erfolgt aus

Produkt 51100100 - Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen

Sachkonto 15520000 – Grundstücke in Entwicklung

Maßnahmenummer 511001M00018.

Beschlussgegenstand des Beschlusses Nr. 5-36/23

Genehmigung überplanmäßiger Auszahlungen gemäß § 105 des KVG LSA in Höhe von 142.537,00 € für den Erwerb von Einsatzkleidung der Freiwilligen Feuerwehren

Beschlusstext

Der Stadtrat stimmt den überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 142.537,00 € für den Erwerb von Einsatzbekleidung der Atemschutzgeräteträger der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Sangerhausen im

Produkt 12600100 – Brandschutz

Sachkonto 08220000 – Bewegliche Vermögensgegenstände von mehr als 150 bis 1000 Euro ohne Umsatzsteuer

Maßnahmenummer 126001M00012 zu.

Die Deckung erfolgt aus

Produkt 54100100 – Gemeindestraßen und Verkehrsanlagen

Sachkonto 09620000 – Anlagen im Bau: Tiefbaumaßnahmen

Maßnahmenummer A.M.U..

Beschlussgegenstand des Beschlusses Nr. 6-36/23

Genehmigung von außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 105 des KVG LSA in Höhe von 117.400,00 € für die Anschaffung von Multimediatafeln und Endgeräten aus dem DigitalPakt Schule

Beschlusstext

Der Stadtrat stimmt den außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 117.400,00 € für die Anschaffung von Multimediatafeln sowie Endgeräten im

Produkt 21110100 – Grundschulen

Sachkonto 08210000 – Betriebs- und Geschäftsausstattung

Maßnahmenummer 211101M00035

sowie

Produkt 21110100 – Grundschulen

Sachkonto 08220000 – Bewegliche Vermögensgegenstände von mehr als 150 bis 1000 Euro ohne Umsatzsteuer

Maßnahmenummer 211101M00035 zu.

Die Deckung erfolgt aus

Produkt 21110100 – Grundschulen

Sachkonto 23110000 – Sonderposten aus Zuwendungen

Maßnahmenummer 211101M00035

Betrag 103.760,00 €

und

Produkt 54100100 – Gemeindestraßen und Verkehrsanlagen

Sachkonto 09620000 – Anlagen im Bau: Tiefbaumaßnahmen

Maßnahmenummer 541001M00057

Betrag 13.640,00 €.

Beschlussgegenstand des Beschlusses Nr. 7-36/23

Tauschvertrag und Genehmigung von außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 290.675,00 € für den Erwerb von Flurstücken in der Straße "Am Oberfeld" sowie einer Grundstücksregulierung am Bahnhof

Beschlusstext

1. Der Stadtrat der Stadt Sangerhausen stimmt dem Tausch der folgenden Grundstücke mit der SWG Städtische Wohnungsbau GmbH in Sangerhausen (SWG) zu:

• Die städtischen Teilflächen

Gemarkung Sangerhausen, Flurstück 98/2 der Flur 8, Teilfläche von ca. 645 m²

Gemarkung Sangerhausen, Flurstück 379 der Flur 8, Teilfläche von ca. 95 m² und

Gemarkung Sangerhausen, Flurstück 1059/331 der Flur 9, Teilfläche von ca. 70 m²,

Gesamtfläche von ca. 810 m², sollen zu einem Kaufpreis von

65,00 €/m² für die Teilfläche 70 m² Flurstück 1059/331 = 4.550,00 €

12,00 €/m² für die Teilfläche 645 m² Flurstück 98/2 = 7.740,00 €

12,00 €/m² für die Teilfläche 95 m² Flurstück 379 = 1.140,00 €,

mithin insgesamt 13.430 €,

an die SWG veräußert werden. Der Kaufpreis ist bei einer Flächendifferenz (ein Mehr- oder Mindermaß nach Fortschreibung) entsprechend der jeweiligen Quadratmeterpreise auszugleichen.

Die SWG hat anteilig die Nebenkosten für ihren Erwerb zu tragen.

• Die Stadt Sangerhausen erwirbt folgende Flächen von der SWG:

Gemarkung Sangerhausen, Flur 11, Flurstück 61/28 mit einer Größe von 5.834 m²

Gemarkung Sangerhausen, Flur 11, Flurstück 61/35 mit einer Größe von 299 m² und

Gemarkung Sangerhausen, Flur 11, Flurstück 61/36 mit einer Größe von 7.542 m²,

Gesamtgröße beträgt 13.675 m²,

zu einem Kaufpreis von 20,00 €/m². Insgesamt beträgt der Kaufpreis 273.500,00 €.

Die Stadt Sangerhausen trägt anteilig die Nebenkosten für ihren Erwerb.

In der Tauschurkunde ist eine Dienstbarkeit aufzunehmen, welche eine weitere Nutzung der im Jahr 2012 an die SWG verkauften Bahnhofsfreiflächen durch die Öffentlichkeit, ebenso an den neu zu verkaufenden Bahnhofsteilflächen, sichert.

Ebenso sind eventuelle Leitungs- und Kabelverläufe sowie Anlagen der Versorger dinglich zu sichern.

2. Ebenfalls stimmt der Stadtrat der Stadt Sangerhausen dem Weiterverkauf der folgenden Teilfläche an die Wohnungsbaugenossenschaft Sangerhausen e.G. (WGS) in Sangerhausen zu:

Gemarkung Sangerhausen, Flur 11, Flurstück 61/28, Teilfläche von ca. 1.600 m².

Der Kaufpreis hat 20,00 €/m² zu betragen, mithin insgesamt ca. 32.000,00 €. Der Kaufpreis ist bei einer Flächendifferenz (ein Mehr- oder Mindermaß nach Fortschreibung) entsprechend auszugleichen.

Alle mit dem Vertrag verbundenen Kosten, sowie Vermessungs- und Fortführungskosten hat die WGS allein tragen.

3. Der Stadtrat stimmt den außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 290.675,00 € für den Erwerb von Flurstücken in der Straße „Am Oberfeld“ sowie der Grundstücksregulierung am Bahnhof im

Produkt 54610100 – Parkplätze

Sachkonto 04110000 – Grund und Boden des Infrastrukturvermögens

Maßnahmenummer 546101M00012

Auszahlungen: 260.675,00 €

und

Produkt 55110100 – öffentliches Grün, Landschaftsbau

Sachkonto 02110000 – Grund und Boden, Grünflächen

Maßnahmenummer 551101M00003

Auszahlungen: 30.000,00 €

zu.

Die Deckung erfolgt aus

Produkt 51100100 – Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen

Sachkonto 09620000 – Anlagen im Bau: Tiefbaumaßnahmen

Maßnahmenummer 511001M00006

Minderauszahlungen 225.000,00 €

und

Produkt 54100100 – Gemeindestraßen und Verkehrsanlagen

Sachkonto 09620000 – Anlagen im Bau: Tiefbaumaßnahmen

Maßnahmenummer 541001M00057

Minderauszahlungen 13.025,00 €

und

Produkt 51100100 – Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen

Sachkonto 15520000 – Grundstücke in Entwicklung

Maßnahmenummer 51100M00018

Minderauszahlungen 38.977,00 €

und

Produkt 54100100 – Gemeindestraßen und Verkehrsanlagen

Sachkonto 08220000 – Sammelposten für bewegliche Vermögensgegenstände

Maßnahmenummer 541001M00049

Minderauszahlungen 243,00 €

sowie

Produkt 54610100 – Parkplätze

Sachkonto 04110000 – Grund und Boden Infrastrukturvermögens

Maßnahmenummer 546101M00005

Einzahlungen 3.864,00 €.

Produkt 54100100 – Gemeindestraßen und Verkehrsanlagen

Sachkonto 04110000 – Grund und Boden Infrastrukturvermögens

Maßnahmenummer 541001M00024

Einzahlungen 9.566,00 €.

Beschlussgegenstand des Beschlusses Nr. 8-36/23

Beschluss der Abwägungen der Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange und betroffener Bürger zur Gestaltungssatzung

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt die Abwägung der vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Öffentlichkeit, der Organisationen, der Nachbargemeinden entsprechend der in Anlage beigefügten Abwägungsvorschläge für die Änderung der örtlichen Bauvorschrift über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung von baulichen Anlagen in der Kernstadt der Berg- und Rosenstadt Sangerhausen (Gestaltungssatzung).

Anlage online unter https://buergerinfo.sangerhausen.de

Beschlussgegenstand des Beschlusses Nr. 9-36/23

Satzungsbeschluss zur örtlichen Bauvorschrift über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung von baulichen Anlagen in der Kernstadt der Berg- und Rosenstadt Sangerhausen (Gestaltungssatzung)

Beschlusstext:

Der Stadtrat der Stadt Sangerhausen beschließt die Aufstellung zur Änderung der örtlichen Bauvorschrift über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung von baulichen Anlagen in der Kernstadt der Berg- und Rosenstadt Sangerhausen (Gestaltungssatzung) als Satzung gemäß der beigefügten Anlage.

Die Begründung wird gebilligt.

Beschlussgegenstand des Beschlusses Nr. 10-36/23

Auslegungsbeschluss Entwurf Ortsteilporträts 2023

Beschlusstext:

Der Stadtrat der Stadt Sangerhausen beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der Nachbargemeinden für den Entwurf der Ortsteilporträts (Stand 05/2023) für die Dauer eines Monats.

Beschlussgegenstand des Beschlusses Nr. 11-36/23

Arbeitsauftrag Hamsteraufzuchtstation

Beschlusstext:

Der Stadtrat erteilt der Verwaltung den Prüfauftrag, in welcher Höhe eine finanzielle Beteiligung an o. a. Konzeption nötig ist, um den Auflagen einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung zum Erhalt der Population im Zusammenhang mit dem Bau

„An der Wasserschluft" zu entsprechen. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung ebenfalls, die Alternative, Zuchttiere aus mitteldeutschen Populationen bereitzustellen, mit dem Ziel, die artenschutzrechtlichen Auflagen abzugleichen.

Die Beteiligung an der Konzeption für die Etablierung von Schutzmaßnahmen zur Wahrung des Erhaltungszustandes des Feldhamsters in Sachsen-Anhalt ist bei der Landesregierung zu beantragen.