Stadt Sangerhausen — Sangerhausen, 30.07.2024
- Der Gemeindewahleiter -
Hiermit gebe ich gemäß § 47 Abs. 5 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt eine personelle Änderung in der Zusammensetzung des am 09. Juni 2024 gewählten Ortschaftsrates der Ortschaft Oberröblingen bekannt.
Herr Reinhard Windolph legte sein Mandat als Mitglied des Ortschaftsrates der Ortschaft Oberröblingen nieder.
Nach § 47 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt i.V.m. § 75 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt geht der Sitz auf den nächst festgestellten Bewerber über.
Der nächst festgestellten Bewerber der Liste der CDU ist Herr Timo Kleinert.
Herr Kleinert erklärte gemäß § 43 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt schriftlich die Annahme der Wahl.