Aufgrund des § 162 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung beschließt der Stadtrat in seiner Sitzung am 26.06.2025 folgende Satzung:
Die Satzung der Stadt Sangerhausen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Wippra-Ortskern“ vom 04.10.2001 (Beschluss Gemeinderat, veröffentlicht am 26.10.2001), wird aufgehoben.
Das in § 1 genannte Gebiet, das hiernach nicht mehr der Sanierung unterliegt, umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im beiliegenden Lageplan abgegrenzten Fläche. Dieser Plan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage beigefügt.
Die Satzung wird gemäß § 162 Abs. 2 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.
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Sangerhausen, den 26.06.2025