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Sangerhäuser Nachrichten – Amtliches Mitteilungsblatt für die Stadt Sangerhausen
Ausgabe 7/2025
Aus dem Rathaus
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Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung Sangerhausen „Kernstadt“

Aufgrund des § 162 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung beschließt der Stadtrat in seiner Sitzung am 26.06.2025 folgende Satzung:

§ 1

Aufhebung der Sanierungssatzung

Die Satzung der Stadt Sangerhausen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Kernstadt“ vom 30.04.1992 (Beschluss Gemeinderat, veröffentlicht am 02.03.1995), wird aufgehoben.

§ 2

Gebiet der aufgehobenen Satzung

Das in § 1 genannte Gebiet, das hiernach nicht mehr der Sanierung unterliegt, umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im beiliegenden Lageplan abgegrenzten Fläche. Dieser Plan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage beigefügt.

§ 3

Inkrafttreten

Die Satzung wird gemäß § 162 Abs. 2 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.

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Sangerhausen, den 26.06.2025

Torsten Schweiger
Oberbürgermeister