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Sangerhäuser Nachrichten – Amtliches Mitteilungsblatt für die Stadt Sangerhausen
Ausgabe 7/2025
Aus dem Rathaus
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Aufhebung der Sanierungssatzung – Abschluss der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Sangerhausen-Kernstadt“

Im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Sangerhausen-Kernstadt“ konnte durch die zielgerichtete Bündelung öffentlicher Fördermittel, das kontinuierliche Engagement der Stadt sowie die Mitwirkung privater Eigentümer ein umfassender struktureller Wandel vollzogen werden. Diese Entwicklung bildet die Grundlage für eine langfristig tragfähige und zukunftsorientierte Stadtentwicklung.

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Maßnahme verlagert sich der Schwerpunkt kommunaler Stadtentwicklung zunehmend vom reinen Sanierungs- und Entwicklungsprozess hin zur Sicherung und Weiterentwicklung einer lebendigen und attraktiven Stadtstruktur.

Infolge der förmlichen Aufhebung der Sanierungssatzung ist die Stadt Sangerhausen gemäß § 154 Baugesetzbuch (BauGB) verpflichtet, Ausgleichsbeträge durch Bescheid zu erheben. Alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, die den jeweiligen Ausgleichsbetrag bislang noch nicht vollständig abgelöst haben, erhalten einen abschließenden Bescheid über die Zahlung der noch offenen Beträge. Bereits auf Grundlage früherer Vorauszahlungsbescheide geleistete Zahlungen werden hierbei angerechnet.

Hinweis:

Ungeachtet der Aufhebung der Sanierungssatzung bleibt die Gestaltungssatzung für die Kernstadt Sangerhausen weiterhin in Kraft. Zur Wahrung des historischen und städtebaulichen Erscheinungsbildes bedürfen sämtliche Bauvorhaben im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung auch künftig der Genehmigung durch die Stadt Sangerhausen.

Die geltenden Satzungen sind online abrufbar unter:

https://sangerhausen.de/stadtrat/ortsrecht