Der Stadtrat der Stadt Sangerhausen hat in seiner Sitzung am 26.06.2025 den Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Industriepark Mitteldeutschland, 1. BA“ der Stadt Sangerhausen gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Gleichzeitig werden gemäß § 4 (2) BauGB die Behörden, die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden, die durch die Planung berührt werden, beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Der Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Industriepark Mitteldeutschland, 1. BA“, die dazugehörige Begründung und der Umweltbericht (als Teil der Begründung) sowie die Planzeichnung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 26 sowie die nach Einschätzung der Stadt Sangerhausen wesentlichen bereits verfügbaren umweltbezogenen Stellungnahmen stehen
vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 auf der Internetseite der Stadt Sangerhausen unter www.sangerhausen.de/Bekanntmachungen/Öffentliche Auslegungen zur Verfügung.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können die o.g. Unterlagen während der Sprechzeiten vom
vom 31. Juli 2025 bis zum 01. September 2025
| montags von | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| dienstags von | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr |
| donnerstags von | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr |
| freitags von | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
in der Stadtverwaltung Sangerhausen, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen, Fachdienst Stadtplanung in 06526 Sangerhausen, Markt 7a eingesehen werden.
Es sind folgende Arten von umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen verfügbar und liegen zur Einsichtnahme vor:
[1] Begründung zur Aufhebung Bebauungsplan Nr. 26 „Industriepark Mitteldeutschland, 1. BA“ der Stadt Sangerhausen, Stand: 22.05.2025,
[2] Umweltbericht (als Teil der Begründung) zur o.g. Aufhebungssatzung, Stand: 22.05.2025,
[3] Eingegangene umweltrelevante Stellungnahmen (SN) nach § 3 Abs. 2 Satz 1 aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB,
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd mit Schreiben vom 20.09.2024,
Landkreis Mansfeld-Südharz mit Schreiben vom 20.08.2024,
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt mit Schreiben vom 02.09.2024,
Regionale Planungsgemeinschaft Harz mit Schreiben vom 15.08.2024.
Die Aufhebung des Bebauungsplanes gleicht dem Status-Quo und damit der Betrachtung der Fläche nach § 35 BauGB.
Mit der Beibehaltung des Status-Quo wird auf die Prognose zur „Null-Variante“ aus dem Umweltbericht des Bebauungsplanes Nr. 26 der Stadt Sangerhausen verwiesen. Mit der Belassung des Ist-Zustandes würde weiterhin eine wenig gegliederte, bonitär hochwertige Ackerfläche den Südwestrand des Stadtgebietes kennzeichnen. Innerhalb der ackerbaulich nicht genutzten Flächen würde sich dabei der Anteil nichteinheimischer Gehölze, welche sich gegenwärtig im Gebiet in der Ausbreitung befinden auf Grund ihrer allgemeinen größeren Ausbreitungstendenz noch weiter erhöhen.
Im Rahmen der umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung wurden keine Bedenken gegenüber der o.g. Planung geäußert.
Die Unterlagen zu den vorgenannten umweltbezogenen Informationen mit Ausnahme der nicht öffentlich zugänglichen Unterlagen und die Stellungnahmen werden auf der Internetseite der Stadt Sangerhausen veröffentlicht.
Stellungnahmen können schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder in Form einer elektronischen Erklärung über die E-Mailadresse stadtplanung@stadt.sangerhausen.de innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben werden.
Anträge nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung sind unzulässig, soweit mit ihnen Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Lage des Geltungsbereiches ist aus der Übersichtskarte ersichtlich.
Anlage: Übersichtskarte