Der Stadtrat der Stadt Sangerhausen hat in seiner Sitzung am 26.06.2025 den Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sangerhausen gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Gleichzeitig werden gemäß § 4 (2) BauGB die Behörden, die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden, die durch die Planung berührt werden, beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Der Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (als Teil der Begründung) sowie die Planzeichnung zur 7. Änderung des FNP sowie die nach Einschätzung der Stadt Sangerhausen wesentlichen bereits verfügbaren umweltbezogenen Stellungnahmen stehen
vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 auf der Internetseite der Stadt Sangerhausen unter www.sangerhausen.de/Bekanntmachungen/Öffentliche Auslegungen zur Verfügung.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können die o.g. Unterlagen während der Sprechzeiten vom
vom 31. Juli 2025 bis zum 01. September 2025
montags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
dienstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
donnerstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
in der Stadtverwaltung Sangerhausen, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen, Fachdienst Stadtplanung in 06526 Sangerhausen, Markt 7a eingesehen werden.
Es sind folgende Arten von umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen verfügbar und liegen zur Einsichtnahme vor:
[1] Begründung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sangerhausen, Stand: 22.05.2025,
[2] Umweltbericht (als Teil der Begründung) zur 7. FNP-Änderung, Stand: 22.05.2025,
[3] Eingegangene umweltrelevante Stellungnahmen (SN) nach § 3 Abs. 2 Satz 1 aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB:
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd mit Schreiben vom 20.09.2024,
Die Autobahn GmbH des Bundes mit Schreiben vom 13.08.2024,
Landkreis Mansfeld-Südharz mit Schreiben vom 26.08.2024,
Landesamt für Geologie und Bergwesen mit Schreiben vom 08.08.2024,
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt mit Schreiben vom 30.08.2024,
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH mit Schreiben vom 08.08.2024,
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt mit Schreiben vom 13.09.2024,
Regionale Planungsgemeinschaft Harz mit Schreiben vom 15.08.2024.
Zur Vermeidung von Doppeluntersuchungen sowie i.S. eines effektiven Verfahrensablaufs können nach § 2 Abs. 4 Satz 5 BauGB die Ergebnisse bereits durchgeführter Umweltprüfungen aus nachgeordneten Verfahren für den Flächennutzungsplan herangezogen werden.
Da die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sangerhausen nach § 8 Abs. 3 BauGB parallel zum Bebauungsplan Nr. 48 erfolgt, wird für den Änderungsbereich II vollständig auf die Ausführungen des Umweltberichtes des Bebauungsplans verwiesen. Für den Änderungsbereich I erfolgt mit insb. den Darstellungen der Flächen für die Landwirtschaft eine Anpassung an den Bestand. Die Änderung zu gewerblichen Bauflächen (G) südlich des Helme-Parks erfolgt anstelle der Darstellung als Industriegebiet (GI). Für diesen Bereich wird auf den Umweltbericht des bestehenden Flächennutzungsplans der Stadt Sangerhausen verwiesen.
Umweltbezogene Informationen sind zudem in den vorliegenden, nach Einschätzung der Stadt Sangerhausen wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen zu folgenden Umweltbelangen und Themenfeldern vorhanden:
| Schutzgut | Quelle der Umweltinformation | Art der Umweltinformation |
| Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt | SN des Landkreises, frühzeitige Beteiligung, Stand: 20.08.2024 | Untere Naturschutzbehörde: Bei der Planaufstellung ist zu überprüfen, ob durch den Vollzug eines Bauleitplans unüberwindliche artenschutzrechtliche Belange entgegenstehen. Bereits bei den Darstellungen eines Flächennutzungsplanes muss überprüft werden, ob durch diese artenschutzrechtliche Konflikte nach § 45 Abs. 7 BNatSchG vorbereitet werden. Eine Verlagerung auf die Bebauungsplanebene ist nur zulässig, wenn die Konflikte auf der verbindlichen Planungsebene bewältigt werden können. Derzeit schätzt die UNB ein, dass die Bewältigung der bestehenden artenschutzrechtlichen Konflikte auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung möglich ist. |
| SN des MID, frühzeitige Beteiligung, Stand: 10.09.2024 SN des RPG Harz, frühzeitige Beteiligung, Stand: 15.08.2024 | In der Abwägung ist das VBG für den Aufbau eines ökologischen Verbundsystems „Helmeniederung“ als Grundsatz mit einem besonderen Gewicht zu berücksichtigen |
| Boden, Fläche | SN des ALFF Süd, frühzeitige Beteiligung, Stand: 20.09.2024 | Landwirtschaftliche Belange: Aussagen zu Ackerzahlen und der Ertragsfunktion in den Geltungsbereichen zu beachtende Planungsgrundsätze bzw. Planungsziele des LEP zu beachtende einzelfachliche Grundsätze gem. REP Harz |
| SN der Autobahn GmbH des Bundes, frühzeitige Beteiligung, Stand: 13.08.2024 | 2. Natur- und Landschaftsschutz: Forderung zur Darstellung der Kompensationsmaßnahme A 15 (Anlage von grabenbegleitenden Schonstreifen in Verbindung mit Sträuchern und Sukzessionsflächen (Anlage von Gruppenpflanzung entlang eines Gewässers) als Maßnahmenfläche im FNP Hinweis zu Gehölzstrukturen in den Maßnahmenflächen (Hecken und Feldgehölze, Bäume), die in der Regel gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 22 Abs. 1 Nr. 8 NatSchG LSA darstellen |
| SN des Landesamtes für Geologie und Bergwesen, frühzeitige Beteiligung, Stand: 31.03.2025 | Hinweis zur Geologie, dass natürliche Subrosionsprozesse im Vorhabenbereich nicht bekannt sind und, dass Empfohlen wird eine standortbezogene Baugrunduntersuchung durchführen zu lassen |
| SN der LMBV, frühzeitige Beteiligung, Stand: 08.08.2024 | Zukünftige bergbauliche Tätigkeiten sind aus Sicht der LMBV Sanierungsbereich Kali-Spat-Erz definitiv auszuschließen. Senkungsmessungen fanden im Untersuchungsgebiet bis zum Jahr 2013 statt. Die ohnehin geringen Auswirkungen der eigentlichen Abbautätigkeit an der Tagesoberfläche sind seit Jahrzehnten abgeklungen. Eventuell zukünftig noch auftretende geringfügige Bodenbewegungen werden auf Grund der geringen Intensität ohne negative Auswirkungen auf Bauwerke bleiben. |
| SN des MID, frühzeitige Beteiligung, Stand: 10.09.2024 | Verweis auf den sparsamen Umgang mit dem Schutzgut Boden. Der oberflächennahe Erdaushub ist in Erdmieten zwischen zu lagern bzw. an Stellen aufzubringen, welche eine deutlich niedrigere Bodenqualität aufweisen. |
| Wasser | Stellungnahme des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt, frühzeitige Beteiligung, Stand: 30.08.2024 | Verweis darauf, dass fundierte Aussagen zu den Auswirkungen der Maßnahme „Regenrückhaltung bei Obersdorf" auf die Überschwemmungsgefährdung im nördlichen Bereich des Änderungsbereiches I vom Geschäftsbereich 3.0 „Grundlagen und Bau" erfolgen |
| SN des MID, frühzeitige Beteiligung, Stand: 10.09.2024 | In der Abwägung ist mit einem besonderen Gewicht zu berücksichtigen, dass sich Teile des Plangebiets im VBG für Hochwasserschutz „Gonna“ befinden. |
| SN des RPG Harz, frühzeitige Beteiligung, Stand: 15.08.2024 | Die Gonna und damit auch der Biotopverbund verläuft östlich neben der L 221 und damit ist eine indirekte Beeinträchtigung durch das Industriegebiet (Änderungsbereich II) im Umweltbericht zu bewerten. |
| Luft, Klima | # Keine Aussagen zu den Schutzgütern im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung getroffen |
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| Mensch, Gesundheit, Bevölkerung | # Keine Aussagen zu den Schutzgütern im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung getroffen |
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| Landschaft | # Keine Aussagen zu den Schutzgütern im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung getroffen |
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| Kultur- und Sachgüter | # Keine Aussagen zu den Schutzgütern im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung getroffen |
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Die Unterlagen zu den vorgenannten umweltbezogenen Informationen mit Ausnahme der nicht öffentlich zugänglichen Unterlagen und die Stellungnahmen werden auf der Internetseite der Stadt Sangerhausen veröffentlicht.
Stellungnahmen können schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder in Form einer elektronischen Erklärung über die E-Mailadresse stadtplanung@stadt.sangerhausen.de innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben werden.
Anträge nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung sind unzulässig, soweit mit ihnen Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Lage des Geltungsbereiches ist aus der Übersichtskarte ersichtlich.
Anlage: Übersichtskarte