Der Stadtrat der Stadt Sangerhausen hat in seiner Sitzung am 02.Juli 2026 die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 48" Industriegroßfläche Sangerhausen“ der Stadt Sangerhausen für die Dauer eines Monats sowie die Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden beschlossen.
Es ist beabsichtigt, Baurecht für ein ca.150 ha großes Industriegebiet zu schaffen.
Das Gebiet wird umgrenzt
| - | im Norden von der L 151 |
| - | im Osten von der L 221 |
| - | im Süden von der BAB A 38 |
| - | im Westen vom Sachsgraben. |
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 48 "Industriegroßfläche Sangerhausen" der Stadt Sangerhausen ist im Internet unter
Verwaltung & Politik
Bekanntmachungen
Öffentliche Auslegungen
vom 04. August 2026 bis 04. September 2026 einsehbar.
Wir möchten Sie bitten, Ihre Stellungnahme dazu bis zum
04.September 2026
an die Stadtverwaltung Sangerhausen, Fachdienst Stadtplanung, Markt 7a, 06526 Sangerhausen
oder per Mail an
Stadtplanung@Stadt.Sangerhausen.de zu übersenden.
Parallel dazu liegt der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht und Artenschutzbericht sowie die wesentlichen, bereits verfügbaren umweltrelevanten Stellungnahmen vom 04.August 2026 bis 04. September 2026
bei der Stadtverwaltung Sangerhausen, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen, Fachdienst Stadtplanung, Zimmer 212 in 06526 Sangerhausen, Markt 7a während folgender Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
| Montag von | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15.00 Uhr |
| Dienstag von | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch von | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag von | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15.00 Uhr |
| Freitag von | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft und Stadt- und Landschaftsbild liegen hinsichtlich Bestandsaufnahme und Bewertung wie folgt vor:
| - | Umweltbericht |
| - | Umweltbericht_Anlagen |
| - | Entwurf_Biotoptypenkartierung |
| - | Entwurf_Grünordnungsplan Planzeichnung (PZ) |
| - | Entwurf Grünordnungsplan Textteil |
| - | Anlage Grünordnungsplan EA_Bilanz |
| - | Regenwassermanagementkonzept (RWMK) |
| - | FB_Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) |
| - | Geotechnischer_Bericht (Baugrundgutachten) |
| - | Bericht_Abfallcharakteristik |
| - | Schallimmissionsprognose |
| - | Verkehrsuntersuchung |
| - | Klimaökologisches_Gutachten_Bericht |
| - | Vorstudie_FFH_Helmeniederung_ |
| - | Vorstudie_FFH_Helmeniederung_ Anhang |
| - | Artenschutzfachbeitrag |
| - | Artenschutzfachbeitrag_Anhänge |
| - | Artenschutzfachbeitrag_Anlagen |
Stellungnahmen können schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift oder in Form elektronischer Erklärung über die E-Mail-Adresse innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben werden.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Anträge nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung sind unzulässig, soweit mit ihnen Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.