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Sangerhäuser Nachrichten – Amtliches Mitteilungsblatt für die Stadt Sangerhausen
Ausgabe 8/2025
Aus dem Rathaus
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Bekanntmachung

Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß

§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Frau

Christina Elstner

Letzte bekannte Adresse:

Am Tannenkopf 11 A

06502 Thale

Geboren am 19.06.1968

Die derzeitige Anschrift der vorgenannten Person ist unbekannt.

Zustellversuche durch die Post und Ermittlungen über die aktuelle Anschrift sind ergebnislos geblieben.

Eine Zustellung an einen Vertreter ist nicht möglich (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 VwZG 9).

Der vorgenannten natürlichen Person ist folgendes Dokument zuzustellen:

Mahnung für den zugestellten Bescheid

vom 16.05.2025

Umlage Beitrag UHV „Wipper-Weida“

In Sangerhausen OT Wippra, Flur 35

Kassenzeichen: 86.15389.9

Die vorbezeichnete Mahnung wird nach § 10 Abs. 1 VwZG öffentlich zugestellt und kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises durch o.g. Person oder durch eine(n) bevollmächtigte(n) Vertreter(in) abgeholt oder eingesehen werden bei:

Stadt Sangerhausen

Fachdienst Kasse

Zimmer 003

Markt 7 A

06526 Sangerhausen

Die Abholung der Mahnung ist zu den unten aufgeführten Öffnungszeiten des Neuen Rathauses möglich.

Durch die öffentliche Zustellung können Fristen (z.B. Rechtsbehelfsfristen) in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Ein Dokument gilt nach § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als öffentlich zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Sangerhausen, den 24.07.2025

Torsten Schweiger
Oberbürgermeister