Stadt Sangerhausen — Sangerhausen, 10.10.2023
- Der Oberbürgermeister -
Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 des Kommunalwahlgesetztes des Landes Sachsen-Anhalt bestimmt die Vertretung den Wahltag und die Wahlzeit für die Wahl des Oberbürgermeisters/ der Oberbürgermeisterin.
In seiner Sitzung am 29.06.2023 hat der Stadtrat der Stadt Sangerhausen beschlossen, die Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin
am 14. April 2024,
in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
durchzuführen.
Als Wahltag für die eventuell erforderliche Stichwahl wurde ebenfalls in der Sitzung am 29.06.2023 durch den Stadtrat
der 28. April 2024,
in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
festgelegt.