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Sangerhäuser Nachrichten – Amtliches Mitteilungsblatt für die Stadt Sangerhausen
Ausgabe 9/2023
Aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung

Als Eigentümerin beabsichtigt die Stadt Sangerhausen auf dem Wege der öffentlichen Bekanntmachung den Verkauf nachfolgenden Grundstücks

Gemarkung: Gonna

Flur: 1

Flurstücke: 649 und 654

Größe: 226 m² und 89 m², ges. 315 m²

Lage: Gonnaer Hauptstraße 53

Das aktuell leerstehende Objekt befindet sich inmitten des Ortskernes der Ortschaft Gonna an der dicht bebauten Landstraße L 230.

Das Anfang des 20. Jahrhunderts massiv errichtete Hauptgebäude ist teilunterkellert, verfügt über ein Erdgeschoss, Obergeschoss und ein nicht ausgebautes Dachgeschoss.

In einem zweigeschossigen, nicht unterkellerten Anbau welcher in den 1970-ziger/1980-ziger Jahren errichtet wurde, sind im Erd- als auch im Dachgeschoss Sanitärräume sowie der Heizungsraum untergebracht.

Das Grundstück ist mit Wasser, einem öffentlichen Abwasseranschluss für Regenwasser, Elektrizität und Telefon ausgestattet. Das Schmutzwasser wird über eine auf dem Grundstück vorhandene Klärgrube entsorgt.

Die vollständig versiegelte Freifläche wird straßenseitig und in nördlicher Richtung durch eine Bruchsteinmauer eingefasst. Parkplätze sind nicht vorhanden.

Das Grundstück ist planungsrechtlich dem Innenbereich zuzuordnen. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB.

Es liegt ein Gutachten über den Verkehrswert (i.S.d. § 194 Baugesetzbuch) sowie ein Energieausweis vor.

Im Übrigen wird das Objekt lastenfrei im derzeitigen Zustand mit allen Rechten und Pflichten veräußert.

Als Mindestgebot werden 35.000,00 € angesetzt. Der Verkauf erfolgt zum Höchstgebot.

Für Auskünfte zum Grundstück steht Ihnen der Fachdienst Bauverwaltung und Grundstücksverkehr, Frau Baierl, Telefon-Nr. 03464/565-347 zur Verfügung.

Der Erwerbsantrag ist mit Kaufpreisangebot bis zum 12.01.2024 bei der

Stadt Sangerhausen

FD Bauverwaltung und Grundstücksverkehr

Markt 7a in 06526 Sangerhausen

mit dem Vermerk – „Angebot – nicht öffnen, Gonnaer Hauptstraße 53“ – einzureichen.

Bieter, die den Zuschlag nicht erhalten, werden nicht gesondert benachrichtigt.

Die Stadt Sangerhausen ist nicht verpflichtet zu verkaufen oder an einen bestimmten Bieter zu veräußern.

Sven Strauß
Oberbürgermeister

Anhang: Kartenauszug