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Sangerhäuser Nachrichten – Amtliches Mitteilungsblatt für die Stadt Sangerhausen
Ausgabe 9/2024
Aus dem Rathaus
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Auszug aus dem Bericht des Oberbürgermeisters zur 2. Stadtratssitzung am 29. August 2024

Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

sehr geehrte Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister sowie Mitglieder von Ortschaftsräten und sachkundige Einwohner, liebe Bürgerinnen und Bürger,

sehr geehrte Gäste.

Die ersten 4 Wochen meiner Amtszeit liegen hinter mir. Ein Monat inhaltlich vielfältiger Themen inner- und außerhalb der Verwaltung, der zeigt mit welchen Prioritäten sich die Stadt, seine Bürgerinnen und Bürger und Projekte entwickeln wollen.

Einführend möchte ich Ihnen in gewohnter Weise Auskunft über die finanzielle Lage unserer Heimatstadt geben.

Bevor ich jedoch näher auf die Entwicklung der Liquidität eingehe, kann ich Ihnen mitteilen, dass wir in den vergangenen Tagen mehrfach einen positiven Kontostand von durchschnittlich rund 400.000 € verzeichnen konnten.

Die Ursachen für diese Entwicklung sind vielfältig und ich möchte auch hier nur ein paar Beispiele nennen:

Reduzierung der Kreisumlage (Planung mit 7.870.900 € zum Ist von 2.536.000 €; somit besteht eine Abweichung von 5.334.900 €),

Personalkosteneinsparungen von rund 700.000 € (diese resultieren aus den auflaufenden Monaten Januar bis Juli 2024, durch Wegfall der Entgeltfortzahlungspflicht wegen Langzeiterkrankung von Beschäftigten und aus der Inanspruchnahme von Elternzeit und Nichtbesetzung von Stellen),

positive Entwicklung der Zahlungen zur Gewerbesteuer und

Nichtumsetzung und Verschiebung zahlreicher Investitionsvorhaben in die Monate September bis Dezember 2024.

Dennoch ist zu beachten, dass es sich hierbei um eine Momentaufnahme handelt.

Es bestehen weiterhin Risiken, welche noch in den zukünftigen Planungen zu prüfen und zu berücksichtigen sind. Beispielsweise liegt bereits eine Information über drohende Nachzahlungen an „Freie Träger“ im Bereich der Kindertagesstätten in Höhe von circa 500.000 € vor. Darüber hinaus hat der Landkreis Mansfeld-Südharz angekündigt die Zinszahlungen im Zusammenhang mit der Kreisumlage 2017 einzufordern, so dass 1,3 Mio. € zu zahlen sind.

Gleichfalls kann ich Ihnen mitteilen, dass sich auch der Zinssatz für die Inanspruchnahme des Liquiditätskredites verringert hat. Im Monat Januar wurden uns noch 4,222 % berechnet und für den Monat August sind es 3,961 %, welche uns für den in Anspruch genommenen

Liquiditätskredit in Rechnung gestellt werden.

Fließen alle Ein- und Auszahlungen, werden alle noch ausstehenden Investitionsvorhaben umgesetzt und erfolgt die Kreditaufnahme wie geplant, so erreichen wir voraussichtlich zum Jahresende eine Inanspruchnahme des Liquiditätskredites von rund 3,8 Mio. €.

Um im Bereich der Finanzen zu bleiben, möchte ich kurz umrissen einen Stand zur Grundsteuerreform an sie übermitteln.

Die Übermittlung der Daten zur neuen Grundsteuer ist zum aktuellen Zeitpunkt durch das Finanzamt noch nicht abgeschlossen.

Von den circa 12.000 Datensätzen in der Grundsteuer sind erst rund 9.300 Datensätze importiert. Tendenziell erkennbar ist allerdings in der Grundsteuer B eine erhebliche Reduzierung der Messbeträge für Geschäftsgrundstücke.

Nach aktueller Hochrechnung werden wir eine Mindereinnahme zu verzeichnen haben, die aktuell um die 500.000 € liegt.

Meine Verwaltung wird in einer der kommenden Finanzausschusssitzungen und folgend über die weitere Entwicklung berichten.

In Umsetzung einer Aufgabenstellung aus dem aufgestellten Bürgerprogramm habe ich einführend in meine dringendsten Bearbeitungsvorhaben den Erhebungsstand der städtischen Spielplätze in der Verwaltung hinterfragt.

Der Fachdienst Tiefbauverwaltung, der begleitend mit einem Mitarbeiter des Bauhofes die Zustandserhebung sowie vorgeschriebenen Turnuskontrollen umsetzt, hält Detailangaben zu Beständen, Ausstattungsqualitativen und Sanierungsnotwendigkeiten elektronisch erfasst vor.

Die Datensammlung erfolgte im Rahmen der Einführung der Doppik und Notwendigkeit der Bewertung der vorhandenen Anlagengüter. Die Zustandsfortschreibung erfolgt im Rahmen der Beurteilung der Ergebnisse der Sichtkontrollen.

Ausgewertet werden kann momentan folgender Sachstand beschrieben werden:

In Sangerhausen stehen den Kindern 15 öffentliche Spielplätze im Eigentum der Stadt zur Verfügung. Diese finden sich ohne grobe Wohngebietszuordnung einmal in der Walkmühle und andererseits im Ahornweg sowie mit 4 Anlagen im Wohngebiet Süd-West (Karl-Liebknecht-Straße, Friedrich-Engels-Straße (Bolzplatz), Skateboardanlage in der Wilhelm-Koenen-Straße; separater Spielplatz Wilhelm-Koenen-Straße), in der Innenstadt mit den Anlagen Altendorf, Hospital-straße und Marienanlage; im Wohngebiet Othal die beiden Spielplätze der Otto-Grotewohl- und Ringstraße sowie in der Nordsiedlung die Plätze Feldstraße und Ewald-Gnau-Straße und abschließend dem Wohngebiet Süd zugehörend die Spielanlagen Otto-Nuschke-Straße und Alban-Hess-Straße.

Um den zur Verfügung stehenden Rahmen meines ersten Oberbürgermeisterberichtes nicht zu sprengen, erlauben Sie mir an dieser Stelle lediglich eine grobe Zustandszusammenfassung der vorgehaltenen Daten.

Die Spielplätze Walkmühle und Altendorf, sind mit Ihren Errichtungen in den Jahren 2019 und 2016 die jüngsten Spielangebote der Stadt Sangerhausen und können als quasi neu bezeichnet werden.

7 der weiteren Anlagen, jeweils in einem der vorbeschriebenen Wohngebiete, bis auf Othal, sind älteren Datums, aber in einem noch guten Zustand (Ahornweg, Feldstraße, Ewald-Gnau-Straße, Hospitalstraße, Marienanlage, Karl-Liebknecht-Straße und Otto-Nuschke-Straße).

In einem stark gebrauchten Zustand, sind 4 der Standorte einzustufen (Alban-Hess-Straße, Otto-Grotewohl-Straße, Skatebordanlage und Wilhelm-Koenen-Straße. Wobei dem Letzt-genannten im Jahr 2022 bereits ein einzelnes neues Spielgerät zugefügt wurde.

Der Bolzplatz der Friedrich-Engels-Straße sowie der Spielplatz der Ringstraße sind leider in einem nicht bespielbaren Zustand.

2022 mussten aufgrund der Ergebnisse, der in 2021 veranlassten Dekra-Prüfungen, die Spielplätze an den Standorten Georgenpromenade, Hüttenstraße, Jägerstraße und Lindenstraße zurückgebaut werden, wobei es sich jeweils um ein oder zwei veraltete Spielgeräte, meist aus den 90er Jahren handelte.

Auch in allen der 14 Ortschaften fallen Spielplätze in die Zuständigkeit der Stadt.

In den Ortschaften Grillenberg und Rotha wurden neue Spielplätze errichtet. Ebenfalls in Lengefeld und Obersdorf sind die meisten Spielgeräte neu und die älteren Geräte in einem sehr guten Zustand.

7 von 14 Spielplätzen sind in einem guten Zustand. Hierzu zählen die Anlagen der Ortschaften Gonna, Horla, Oberröblingen, Riestedt, Wettelrode, Großleinungen und Grillenberg (Waldbad).

Die Breitenbacher und Morunger Spielanlagen sind als sehr gebraucht zu beschreiben.

Der in Wippra vorhandene Spielplatz wird mit einer sehr schlechten Zustandsbeschreibung geführt.

Die Ortschaft Wolfsberg ist aktuell, mit den Bautätigkeiten im Freibad alleinig ohne Spielplatz, soll jedoch in Abschluss des Projektes, spätestens im nächsten Jahr, mit einer Integration am Bad wieder versorgt werden.

Die vorhandenen Daten bilden die Grundlage für meine Verwaltung im Rahmen der Haushaltsdiskussion und Abwägung der qualitativen und quantitativen Bedarfe ein Konzept für die Erneuerung, Instandsetzung und Erhaltung der Freizeitangebote für unsere Jüngsten der Gesellschaft zu erarbeiten. Ich bitte an dieser Stelle um Ihr Verständnis, dass eine intensivere Datenvorstellung momentan für Sie in Vorbereitung steht. Mein Fachbereich wird zur Diskussion der möglichen Vorhaben im Bauausschuss und den jeweiligen Ortschaftsratssitzungen mit einem geeigneten Arbeitspapier auf Sie zukommen.

Im nächsten Abschnitt möchte ich Sie über die Thematik „Feuerwehrführerscheine“ informieren.

Als 1999 EU-weit die Führerscheinklassen vereinheitlicht wurden, hatte dies auch Folgen für die Feuerwehren. Mit einem PKW-Führerschein (FS-Klasse B) dürfen seitdem nur noch Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t gesteuert werden. Zuvor war es erlaubt, mit diesem Führerschein auch Fahrzeuge bis zu 7,5 t Gesamtgewicht zu fahren. Da alle Ortsfeuerwehren der Stadt Sangerhausen über Fahrzeuge verfügen, welche ein Gesamtgewicht von über 3,5 t bzw. ein Gesamtgewicht von 14 t aufweisen, ist es unabdingbar, den Kameradinnen und Kameraden eine LKW-Führerscheinausbildung zu ermöglichen.

Gemäß Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung der Stadt Sangerhausen müssen je Fahrzeug mit einer Gesamtmasse von mehr als 3,5 t zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft mindestens 3 Maschinisten (Fahrer/innen) vorhanden sein.

In den vergangenen 16 Jahren wurden jährlich zwei bis drei Führerscheinausbildungen durchgeführt. Aktuell laufen zwei Ausbildungen und begünstigt durch ein Fördermittelprogramm des Landes Sachsen-Anhalt werden demnächst weitere zwei Führerscheinausbildungen beginnen. Die Bezuschussung des Landes beträgt dabei je Führerschein 1.000 €, wobei dieser als Festbetrag in der Regel 4.400 € kostet.

Zwischen den auszubildenden Kameradinnen und Kameraden und der Stadt Sangerhausen wird vor Beginn der Ausbildung eine Vereinbarung geschlossen, welche zum Inhalt hat, dass sich die Kameradin bzw. der Kamerad an den Führerscheinkosten in einer Höhe von 500 € beteiligt. Weiterhin übernimmt der Kamerad (m/w/d) die Kosten, welche den Festbetrag zum Erwerb des Führerscheines (4.400 €) übersteigen. Die Vereinbarung regelt ebenfalls die jahresgestaffelten Erstattungskosten, wenn der Kamerad (m/w/d) innerhalb von 5 Jahren nach Erhalt des Führerscheines aus der Feuerwehr austritt.

Der in der Risikoanalyse angegebenen Bemessungswert von 3 Maschinisten je Fahrzeug führt in der Praxis, speziell in der Tagesalarmbereitschaft von 6:00 bis 18.00 Uhr durchaus zu Problemen, da nicht alle qualifizierten Einsatzkräfte immer zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund wird bereits seit Jahren über den eigentlichen Bedarf hinaus ausgebildet. Wobei nicht jede Feuerwehr geeignete Kameraden aufweisen kann, mit welchen die oben genannte Problematik verbessert werden kann.

Die Bedarfe an Führerscheinen werden fortlaufen abgefragt bzw. von den einzelnen Ortsfeuerwehren gemeldet.

Ich beabsichtigte daher, in den Jahren 2025 und 2026 den Stau bei Führerscheinausbildungen abzubauen, so dass Bedarfe durch Erreichen der Altersgrenze, Veränderung der Arbeitssituation etc. entsprechend aufgefangen werden können.

Ein weiteres brisantes Thema, zu welchem ich Ihnen einen kurzen Stand übermitteln möchte, ist die in der letzten Woche in der Presse für 2026 ankündigte Schließung der Postbankfiliale nebst Postamt.

Ich habe bereits einen entsprechenden Protest eingelegt und Gespräche zur Standorterhaltung gefordert. Unser Unverständnis zur Schließungsentscheidung habe ich deutlich zum Ausdruck gebracht. Das Angebot zur Mitwirkung der Entwicklung einer Erhaltensstrategie wird hoffentlich mindestens über eine Gesprächsführung angenommen, so dass für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Sangerhausen die Postdienstleistung weiterhin innenstadtnah abgesichert werden könnte. Ich freue mich, dass auch der Landrat seine Kreisstadt hier unterstützt und ebenfalls die Erhaltung des Standortes fordert.