Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass wir von unserem Verlag informiert wurden, dass das Amtsblatt „Sangerhäuser Nachrichten“ aufgrund neuer gesetzlicher Auflagen und durch Mitteilung der Bundesnetzagentur nur noch in Briefkästen eingeworfen und zugestellt werden darf, an denen kein Aufkleber beziehungsweise Hinweis wie z.B. „Keine Werbung“ angebracht wurde.
Alle Briefkästen, die Werbeeinwurfverbote vorhalten, können ab Oktober 2024 leider keine Sangerhäuser Nachrichten mehr zugestellt bekommen.
Sowohl der Verlag als auch die Stadt Sangerhausen bedauert dies sehr, sind jedoch an die rechtlichen Regelungen gebunden.
Die Stadt Sangerhausen kommt der Mitteilungs- und Veröffentlichungspflicht mit dem Verteilerangebot weiterhin nach.
Durch Auslage des Amtsblattes in den Rathäusern steht die Informationseinholung den Sangerhäuser Bürgern zudem uneingeschränkt zur Verfügung.
Jederzeit abrufbar bleibt unser Amtsblatt natürlich auch auf unserer Homepage www.sangerhausen.de.