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Goethestadt Kurier - Mitteilungsblatt der Goethestadt Bad Lauchstädt
Ausgabe 1/2024
Bekanntmachungen
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Die Goethestadt Bad Lauchstädt informiert

Goethestadt Bad Lauchstädt

Der Bürgermeister

Die Goethestadt Bad Lauchstädt informiert

1. Stellenausschreibung der EWAG

Die Energie-, Wasser- und Abwassergesellschaft mbH (EWAG) schreibt die Stelle als Geschäftsführer aus. Nähere Informationen auf der Internetseite

www.ewag-braunsbedra.de

2. Stärkung des Klimaschutzes in der Goethestadt

3. Schließung und eingeschränkte/geänderte Öffnungszeiten im Einwohnermeldeamt

Wegen einer Software-Umstellung bleibt das Einwohnermeldeamt teilweise geschlossen. Es werden zusätzliche/eingeschränkte Öffnungszeiten angeboten.

a) Im Zeitraum 04.03. bis 08.03.2024 zu den regulären Öffnungszeiten geschlossen.

Es werden dafür folgende Öffnungszeiten angeboten:

Dienstag, 05.03.2024, 16:15 18:00 Uhr;

Mittwoch, 06.03.2024, 13:00 15:00 Uhr;

Freitag, 08.03.2024, 13:00 15:00 Uhr.

b) Im Zeitraum 11.03. bis 15.03.2024 ist das Einwohnermeldeamt geöffnet. Es kann allerdings zu Einschränkungen kommen.

c) Im Zeitraum 18.03. bis 22.03.2024 bleibt das Einwohnermeldeamt von Dienstag, 19.03.2024 ab 14:00 Uhr bis Donnerstag, 21.03.2024 geschlossen.

Es werden dafür folgende Öffnungszeiten angeboten:

Montag,

18.03.2024, 09:00 11:00 Uhr;

Dienstag,

19.03.2024, 09:00 11:00 Uhr;

Freitag,

22.03.2024, 09:00 11:00 Uhr und 13:00 15:00 Uhr.

d) Wegen der Vorbereitung zu den Wahlen bleibt das Einwohnermeldeamt am Dienstag, den 26.03.2024 in der Zeit 14:00 bis 15:45 Uhr geschlossen.

4. Goethestadt hat genehmigten Haushalt für das Jahr 2024

Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 wurden vom Stadtrat am 13.12.2023 beschlossen. Mit Datum vom 18.01.2024 erteilte die Kommunalaufsicht des Saalekreises die Genehmigung für den Haushalt 2024. Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt Nr. 2 der GBL am 19.01.2024. Die vorläufige Haushaltsführung 2024 endete am 31.01.2024, dem Tag nach der Auslegung des Haushaltsplanes.

5. Information des Ordnungsamtes

Willst Du mit dem Hunde gehen, musst Du nach der Leine sehen!

Das Landeswaldgesetz vom 25.02.2016 unseres Landes regelt unter anderem die Ver- und Gebote in Wald, Feld und Flur. Den meisten Stadtmenschen ist dieses Gesetz eher unbekannt. Es ist wichtig zu wissen, dass in diesem Gesetz auch vorgeschrieben ist, wie Hunde und Katzen im Freien geführt werden müssen!

Wie auch in den Gefahrenabwehrverordnungen der Städte und Gemeinden (auch Stadtordnung genannt) ist im § 28, Abs. 2 des o.g. Gesetzes das Verbot fixiert, Hunde und Katzen in Feld oder Wald unbeaufsichtigt frei laufen zu lassen. In der Zeit zwischen dem 01.März und dem 15. Juli sind Hunde anzuleinen!!!

Die Jagdgenossenschaften der Goethestadt Bad Lauchstädt bitten alle Hundehalter, sich strikt an diese gesetzlichen Regelungen zu halten. Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. In besonderen Fällen können streunende Hunde von den zuständigen Jägern auch abgeschossen werden!

Umgekehrt gilt natürlich auch für die Jagdhunde die allgemeine Leinenpflicht entsprechend der Gefahrenabwehrverordnung, wenn sich der Jäger mit dem Hund im befriedeten Bereich befindet.

Ungeachtet der Pflicht zum Anleinen sollten alle Hundeführer die kostenlos ausgegebenen Hundekotbeutel mit sich führen, damit nicht überall die scheußlichen Tretmienen herumliegen.

Sollte es dazu Rückfragen geben, können sich interessierte Bürger an die Jagdvorstände oder die Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Goethestadt unter der Durchwahl 034636 748-26, -18, -19 oder -21 wenden.

Ihr Ordnungsamt