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Goethestadt Kurier - Mitteilungsblatt der Goethestadt Bad Lauchstädt
Ausgabe 1/2025
Bekanntmachungen
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Die Goethestadt Bad Lauchstädt informiert

Goethestadt Bad Lauchstädt

Der Bürgermeister

Die Goethestadt Bad Lauchstädt informiert

I. Ordnungsamt

Willst Du mit dem Hunde gehen, musst Du nach der Leine sehen!

Das Landeswaldgesetz vom 25.02.2016 unseres Landes regelt unter anderen die Ver- und Gebote in Wald, Feld und Flur. Den meisten Stadtmenschen ist dieses Gesetz eher unbekannt. Es ist wichtig zu wissen, dass in diesem Gesetz auch vorgeschrieben ist, wie Hunde und Katzen im Freien geführt werden müssen! Wie auch in den Gefahrenabwehrverordnungen der Städte und Gemeinden (auch Stadtordnung genannt) ist im § 28, Abs. 2 des o.g. Gesetzes das Verbot fixiert, Hunde und Katzen in Feld oder Wald unbeaufsichtigt frei laufen zu lassen. In der Zeit zwischen dem 01. März und dem 15. Juli sind Hunde anzuleinen!!!

Die Jagdgenossenschaften der Goethestadt Bad Lauchstädt bitten alle Hundehalter, sich strikt an diese gesetzlichen Regelungen zu halten. Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. In besonderen Fällen können streunende Hunde von den zuständigen Jägern auch abgeschossen werden! Umgekehrt gilt natürlich auch für die Jagdhunde die allgemeine Leinenpflicht entsprechend der Gefahrenabwehrverordnung, wenn sich der Jäger mit dem Hund im befriedeten Bereich befindet. Ungeachtet der Pflicht zum Anleinen sollten alle Hundeführer die kostenlos ausgegebenen Hundekotbeutel mit sich führen, damit nicht überall die scheußlichen „Tretmienen“ herumliegen. Sollte es dazu Rückfragen geben, können sich interessierte Bürger an die Jagdvorstände oder die Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Goethestadt unter der Durchwahl 034636/748-26, -18, -19 oder -21 wenden.

Ihr Ordnungsamt

II. Kämmerei

Grundsteuerreform zum 01.01.2025

Die Umsetzung der Steuerreform zum 01.01.2025 hat nunmehr mit dem Versand der Steuerbescheide an die Eigentümer der in der Goethestadt Bad Lauchstädt gelegenen Grundstücke ein wichtiges Etappenziel erreicht. Hier noch einmal eine kurze Zusammenfassung des Ablaufes der Reform. Die Finanzämter haben zunächst die neuen Grundsteuerwerte ermittelt, die in einem Grundsteuerwertbescheid festgesetzt werden. Eine wichtige Grundlage hierfür bilden die von den Eigentümern abgegebenen Erklärungen. In den Grundsteuerwertbescheiden wird die Wertermittlung ausführlich erläutert, ebenso die rechtlichen Grundlagen. Aus dem Grundsteuerwert und der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl errechnet das Finanzamt sodann den Grundsteuermessbetrag, der mit dem Grundsteuermessbescheid dokumentiert wird. Dieser Bescheid wird sowohl dem Eigentümer als auch der Stadt bekanntgegeben. Bei Rückfragen zu den Bescheiden über den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag oder bei rechtlichen Einwendungen gegen beide sind ausschließlich die Finanzämter zuständig.

Wenn Sie keinen Einspruch beim Finanzamt eingelegt haben, wird der Grundsteuermessbescheid verbindlich und die Stadt darf bei der Ermittlung von diesem Bescheid bei der Erhebung der Grundsteuer nicht mehr abweichen. Einwendungen gegen den Grundsteuerwertbescheid oder den Grundsteuermessbescheid können Sie bei der Stadt nicht mehr geltend machen.

Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid ist an dieser Stelle nicht zielführend.

In einem letzten Schritt wendet die Stadt nun ihre neuen Hebesätze auf Ihren Messbetrag an, um die endgültige Grundsteuer berechnen. Diese wurde Ihnen mit dem Grundsteuerbescheid auf den 01.01.2025 bekanntgegeben. Die Hebesätze beschließt der Stadtrat. In der Goethestadt Bad Lauchstädt wird der Hebesatz in einer gesonderten Satzung festgelegt. Zuletzt hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 17.12.2024 mit Gültigkeit ab 2025 die Hebesätze für die Grundsteuern neu beschlossen. Die Satzung wurde im Amtsblatt Nr. 5/2025 veröffentlicht. Ab dem Jahr 2025 weist die Hebesatzsatzung mit der Festsetzung unterschiedlicher Hebesätze für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke auf. Die Einordnung eines Grundstückes als Wohn- oder Nichtwohngrundstück basiert auf der Bewertung des Finanzamtes und ist im Grundsteuerwertbescheid dokumentiert.

Alle Bescheide zur Grundsteuer B wurden mit einem Vorbehalt der Nachprüfung versehen. Dies beinhaltet die abschließende Festlegung der Zugehörigkeit des besteuerten Grundstückes zum Kreis der Wohn- oder Nichtwohngrundstücke. Hier war auf Grund der Kurzfristigkeit der Landesregelung mit dem Grundsteuerhebesatzgesetz eine Einarbeitung in das Haushalts- und Kassensystem der Stadt nicht vollumfänglich möglich. Wir bitten dafür um Verständnis. Die Erklärung der Vorläufigkeit wird im Laufe des Haushaltsjahres 2025, spätestens mit der Erteilung eines neuen Grundsteuerbescheides, aufgehoben.

Die Stadtkasse gibt an dieser Stelle folgenden Hinweis zur Zahlung der Grundsteuer: Ein Formular zur Genehmigung eines Lastschrifteinzuges finden Sie auf der Homepage der Goethestadt Bad Lauchstädt (www.goethestadt-bad-lauchstaedt.de).

Bitte geben Sie unbedingt Ihr Kassenzeichen (auf den Bescheiden oben rechts) an. Bei Überweisungen achten Sie bitte auf die Fälligkeiten zum Eingang der Zahlung.

III. Friedhofsverwaltung

Liebe Friedhofsbesucher und Nutzungsberechtigte!

In der Zeit vom 17.03.2025 bis 28.03.2025 wird der Wintergrabschmuck von den Urnengemeinschaftsanlagen, Urnenwaben und Urnenfeldgräbern durch das Friedhofspersonal entfernt. Grabschalen und anderer Grabschmuck, der wiederverwendet werden soll, ist durch die Friedhofsnutzer und Nutzungsberechtigten zu beräumen. Für etwaige Fragen stehen Ihnen die Friedhofsmitarbeiter gern zur Verfügung.

Die Friedhofsverwaltung

IV. Öffentlichkeitsarbeit

Aufruf an alle Vereine: Datenübermittlung zur Aktualisierung unseres Vereinskatasters

Liebe Vereinsmitglieder,

um unseren Vereinskatalog sowohl in gedruckter Form als auch auf unserer Website auf dem neuesten Stand zu halten, möchten wir alle Vereine bitten, sich bei uns zu melden und uns folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:

  • Vollständiger Name und Adresse des Vereins
  • Angebote / Leistungen / Sportarten
  • Ansprechpartner für jede Abteilung (bitte mit Telefonnummer oder
  • E-Mail-Adresse)
  • Bilder aus dem Vereinsleben
  • Kurze Info zum Verein (z.B. Anzahl der Mitglieder, Gründungsjahr etc.)

Die Zusendung dieser Informationen ist freiwillig und soll helfen, eine umfassende und aktuelle Darstellung aller Vereine in der Goethestadt zu gewährleisten. Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung. Bitte senden Sie die genannten Informationen bis zum 31.04.2025 per Mail an mehlis@stadt-bad-lauchstaedt.de