Goethestadt Bad Lauchstädt
Der Bürgermeister
I. Hinweis zur Räum- und Streupflicht in der Goethestadt Bad Lauchstädt
Angesichts der winterlichen Witterung möchten wir alle Bürgerinnen und Bürger der Goethestadt Bad Lauchstädt an ihre Pflichten im Rahmen der Schnee- und Eisbeseitigung erinnern.
Was bedeutet die Räum- und Streupflicht?
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sind verpflichtet, die an ihr Grundstück angrenzenden Gehwege, Zugänge und Überwege so zu räumen, dass sie sicher benutzt werden können. Ist kein baulich abgegrenzter Gehweg vorhanden, gilt ein Bereich von mindestens 1,50 Metern entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg und muss entsprechend freigehalten werden.
Die Räum- und Streupflicht gilt:
Bei anhaltendem Schneefall ist es notwendig, mehrfach am Tag zu räumen und gefährliche Glätte fortlaufend zu beseitigen.
Geräumter Schnee darf nicht auf die Fahrbahn oder in benachbarte Verkehrsflächen geschoben werden. Stattdessen soll er am Rand des Gehwegs oder – wenn möglich – auf dem eigenen Grundstück gelagert werden, ohne den Verkehr zu behindern.
Die vollständige Straßenreinigungssatzung der Goethestadt Bad Lauchstädt mit allen Regelungen finden Sie jederzeit auf unserer Website unter www.goethestadt-bad-lauchstaedt.de.
Das Ordnungsamt
II. Hinweis zur Entfernung von Wintergrabschmuck auf den Friedhöfen
Liebe Friedhofsbesucher,
Liebe Nutzungsberechtigte,
in der Zeit vom 16. März - 27. März 2026 wird der Wintergrabschmuck von den Urnengemeinschaftsanlagen, Urnenwaben und Urnenfeldgräbern durch das Friedhofspersonal entfernt.
Grabschalen und anderer Grabschmuck, der wiederverwendet werden soll, ist rechtzeitig durch die Friedhofsnutzer und Nutzungsberechtigten zu beräumen.
Für etwaige Fragen stehen Ihnen die Friedhofsmitarbeiter gern zur Verfügung.