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Goethestadt Kurier - Mitteilungsblattt der Goethestadt Bad Lausick
Ausgabe 2/2023
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Bebauungsplan schafft Baurecht für neuen EDEKA-Markt

Blick zum Abbruchgebiet am ehemaligen Zufahrtsbereich - 16.02.2023

Ein Bagger führt Abbrucharbeiten an einer ehemaligen Lagerhalle durch - 16.02.2023

Die ehemalige Lagerhalle ist verschwunden - 08.03.2023

Der Stadtrat der Goethestadt Bad Lauchstädt hat in seiner Sitzung am 2. Februar 2023 den Bebauungsplan Nummer 23 Sondergebiet Grundversorgung Birkenwinkel beschlossen. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplans wurde das Ziel verfolgt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen zukunftsfähigen Ersatzneubau des in der Straße „Am Bahnhof“ vorhandenen EDEKA-Marktes an einem neuen innerstädtisch gelegenen Standort zu schaffen.

Bei dem Gebäude, in dem der jetzige Markt untergebracht ist, handelt es sich um einen umgenutzten Gewerbebau, welches den heutigen Anforderungen an einen Lebensmittelmarkt nicht mehr erfüllt.

Das Erfordernis für die Planaufstellung war gegeben, weil mit der geplanten Verkaufsfläche von ca. 2.200 m² (inkl. Backshop mit Café) die Grenze der Großflächigkeit überschritten wird (ab 800 m² Verkaufsfläche = großflächiger Einzelhandel) und dadurch die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB nicht gegeben war. Aufgrund der Großflächigkeit bestand somit gemäß § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ein Planungserfordernis, welches die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Sondergebiet großflächigen Einzelhandels notwendig machte.

Im Vorfeld der Aufstellung eines Bebauungsplanes musste noch geprüft werden, ob ein solch großflächiger Lebensmittelmarkt überhaupt gemäß den Festlegungen des Landesentwicklungsplanes (LEP) aus dem Jahr 2010 umsetzbar ist. Die Goethestadt Bad Lauchstädt ist laut LEP dem Verdichtungsraum (Bestandteil des Ordnungsraums) Halle zugeordnet. In diesem Zusammenhang ist im LEP formuliert: In den Ordnungsräumen ist unter Beachtung der ökologischen und sozialen Belange sowie des demographischen Wandels eine differenzierte Weiterentwicklung des baulichen Verdichtungsprozesses unter Berücksichtigung vor Rückbau- und Abrissmaßnahmen anzustreben. Dabei sind auch unter der Voraussetzung einer weiteren Verdichtung von Wohn- und Arbeitsstätten gesunde räumliche Strukturen sicherzustellen. Die verschiedenen Nutzungsansprüche an die Fläche sind aufeinander abzustimmen.

Da ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel für den Neubau des Lebensmittelmarktes festgestellt werden sollte, waren bestimmte Ziele des LEP zu beachten. Danach ist die Ausweisung von Sondergebieten für großflächige Einzelhandelsbetriebe, die ausschließlich der Grundversorgung der Einwohner dienen und keine schädlichen Wirkungen, insbesondere auf die zentralen Versorgungsbereiche und die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung anderer Gemeinden oder deren Ortskerne zu erwarten lassen, neben den Ober- und Mittelzentren auch in den Grundzentren unter Berücksichtigung ihres Einzugsbereiches zulässig. Ausschließlich der Grundversorgung dienen

großflächige Einzelhandelsbetriebe, deren Sortiment Nahrungs- und Genussmittel einschließlich Getränke und Drogerieartikel umfasst. Da dies alles auf den geplanten Neubau des EDEKA-Marktes in unserer Goethestadt zutraf und die Festsetzung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel für einen Lebensmittelmarkt nicht im Widerspruch zu den Vorgaben des LEP steht, hatte sich der Stadtrat für die Aufstellung eines Bebauungsplanes entschieden und die entsprechenden Schritte für den weiteren Verfahrensweg eingeleitet.

Das Planungsbüro StadtLandGrün aus Halle (Saale) wurde mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes beauftragt. Das Planungsgebiet befindet sich nördlich der Querfurter Straße im Nordwesten des Ortsteils Bad Lauchstädt innerhalb des kompakt bebauten Stadtgebietes. Es wird im Süden durch den Verlauf der Querfurter Straße (L 172) und im Westen durch die Straße Birkenwinkel begrenzt. Im Osten grenzt Wohnbebauung mit dazugehörigen Hausgärten an.

Nördlich schließen sich Lager- und Gewerbehallen an. Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von 1,12 Hektar. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist unter Berücksichtigung städtebaulicher Aspekte erfolgt.

Es wurden die Flächen einbezogen, die für die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung benötigt werden.

Für die Umsetzung des Bauvorhabens ist die Schröder HOLDING GmbH aus Zeitz als Projektentwickler im Auftrag der Lebensmittelmarktkette von EDEKA verantwortlich. Seit Mitte Februar 2023 haben die Vorbereitungsmaßnahmen für den Beginn der Bauarbeiten begonnen. Im vorderen Grundstücksbereich wurden Bäume und Sträucher sowie Schuttablagerungen beseitigt. Weiterhin wurde mit dem Abriss einer alten Lagerhalle begonnen. Dort sind Bagger im Einsatz, welche den Abriss tätigen und das unterschiedliche anfallende Abbruchmaterial nach bestimmten Materialien sortieren und anschließend einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. Verwertung zuführen.