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Goethestadt Kurier - Mitteilungsblatt der Goethestadt Bad Lauchstädt
Ausgabe 2/2025
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Naturschutzfachliche Kartierungen des Landesamtes für Umweltschutz 2021-2025 in der Goethestadt Bad Lauchstädt

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt in Halle (Saale)

Landschaftstyp als Vorlage zur Kartierung von Biotopen

Beauftragte bei der Erfassung des Ist-Zustandes der Natur

Beauftragter bei der Erfassung von Tieren

Grafik zur Biotopkartierung

Muster - Karte nach erfolgter Biotopkartierung

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

Als Naturschutzfachbehörde des Landes Sachsen-Anhalt obliegt es dem Landesamt für Umweltschutz, die Aufgaben auf dem Gebiet der Beobachtung von Natur und Landschaft wahrzunehmen sowie Untersuchungen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege durchzuführen (§ 2 NatSchG LSA).

Zu diesem Zweck nimmt das Landesamt für Umweltschutz Kartierungen sowie das Monitoring aller in Sachsen-Anhalt relevanten Arten und Lebensräume/Biotope vor. Die hierbei erhobenen Daten sind unerlässlich für die Dokumentation von Bestandsentwicklungen, die Ermittlung von Gefährdungsursachen und die Identifizierung von Maßnahmen zur Sicherung bzw. Wiederherstellung guter Erhaltungszustände. Die Daten stellen insbesondere die Grundlage für Naturschutzfachplanungen, für die Fortschreibung der Roten Listen sowie für die Berichtspflichten im europäischen Kontext dar.

Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) als die nach § 2 Nr. 1 und 4 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) für Naturschutz zuständige Fachbehörde führt eine Kartierung und Bewertung von Arten, Biotopen und Lebensraumtypen durch, die im Zusammenhang mit der Erfüllung nachfolgender Aufgaben stehen:

a)

Artikel 6 und 17 der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen und Artikel 4 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2009/105/EG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten;

b)

Beobachtung von Natur und Landschaft als Landesaufgabe, auch in Verbindung mit § 5 Abs. 1 der Verordnung über abweichende Zuständigkeiten für das Recht des Naturschutzes und der Landschaftspflege und über die Anerkennung von Vereinigungen;

c)

Untersuchungen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege gemäß §§ 1, 30-33, 37-39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und § 21-23, 25, 28 NatSchG LSA.

In der Gebietskörperschaft Goethestadt Bad Lauchstädt werden im Rahmen landesweiter Untersuchungen in der Zeit von 2021 bis 2025 Kartierungen sowie das Monitoring aller in Sachsen-Anhalt relevanten Tierarten, Pflanzenarten und Biotope/Lebensraumtypen sowie Untersuchungen zur Erstellung von Naturschutzfachplanungen durchgeführt.

Aufgrund des behördlichen Auftrages sind dabei das Betreten von Feld und Wald gemäß § 23 Abs. 2 Satz 2 des Landeswaldgesetzes Sachsen Anhalt (LWaldG) sowie das Befahren von Feld- und Waldwegen zur Erfüllung der gestellten Aufgabe mit PKW gemäß § 24 Abs. 3 Nr. 3 LWaldG zu gestatten. Den Beauftragten der Fachbehörde für Naturschutz (LAU) ist der Zutritt zu den Grundstücken zum Zwecke von Erhebungen im Zusammenhang mit diesen Geländekontrollen auf der Grundlage der vorgenannten Vorschriften in Verbindung mit § 30 NatSchG LSA und § 65 Abs. 3 BNatSchG zu gestatten.

Hinweis:

Bei den wahrzunehmenden Aufgaben handelt es sich um eine Erfassung des Ist-Zustandes der Natur, grundsätzlich im nicht eingezäunten Bereich; Veränderungen an den Grundstücken sind damit nicht verbunden.

Eigentümer und Naturschutzberechtigte der betroffenen Grundstücke werden gebeten, die Kartierungsarbeiten zu unterstützen. Sie sind verpflichtet, solche Maßnahmen des Naturschutzes wie Prüfungen, Vermessung, die Entnahme von Pflanzenproben, Bodenuntersuchungen sowie sonstige Arbeiten und Besichtigungen im Rahmen des Betretungsrechts des § 30 NatSchG LSA i.V. m. § 23 Absatz 2 Satz 2 LWaldG zu dulden.

Erläuterung der Fachbegriffe:

I. Biotopschutz

Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist zentrales Ziel des Naturschutzes.

Unter biologischer Vielfalt versteht man die Vielfalt von Ökosystemen und Lebensräumen, deren Arten und ihrer genetischen Variabilität. Der Biotopschutz nimmt davon die Ökosysteme und Lebensräume (Biotope) in den Fokus. Für ihre Erfassung (Kartierung), ihre Pflege und Entwicklung werden standardisierte Methoden erarbeitet und angewandt. Um Interessenkonflikte zwischen Naturschutz und anderen Nutzungen (z.B. Land- und Forstwirtschaft, Sport und Freizeit u.s.w.) zu lösen bzw. zu minimieren werden gemeinsam mit den Betroffenen naturverträgliche Nutzungskonzepte erarbeitet.

II. Biotopkartierung

Die Biotopkartierung ist eine systematische Erfassung von Lebensräumen nach methodisch einheitlichen Vorgaben. Ziel ist eine Inventarisierung der Landschaft nach naturschutzrelevanten Gesichtspunkten. Die Biotopkartierung in Sachsen-Anhalt soll einen Überblick über Lage, Verbreitung und Zustand von naturschutzfachlich wertvollen Flächen liefern. Lebensräume, die in ihrem Vorkommen in Europa (potentiell) bedroht, sehr selten oder einzigartig sind, sind nach der europäischen FFH-Richtlinie (Fauna = Tierwelt, Flora = Pflanzenwelt, Habitat = Lebensraum) von gemeinschaftlichem Interesse. Ziel dieser Richtlinie ist es, die FFH-Lebensraumtypen (FFH-LRT) ypen> in einem günstigen Erhaltungszustand zu bewahren oder einen solchen wiederherzustellen.

Entweder wird das komplette gewählte Gebiet (z. B. die Gemarkung einer Gemeinde) erfasst (flächendeckende Biotopkartierung) oder nur ausgewählte, besonders naturschutzrelevante Landschaftsbestandteile kartiert (selektive Biotopkartierung, abgekürzt SBK). Grundlage ist in jedem Fall die Zuordnung des vorgefundenen Landschaftsausschnitts zu einem oder mehreren vorher definierten Biotoptypen, welche in der Regel in einer Kartieranleitung definiert und beschrieben worden sind. Flächendeckende Kartierungen bestehen meist nur aus einer solchen Biotoptypenkartierung und der Aufnahme einiger zusätzlicher Strukturparameter. Bei selektiven Biotopkartierungen werden meist umfassendere Erhebungen durchgeführt, die auch die Erfassung vorkommender Tier- und Pflanzenarten, von Pflanzengesellschaften usw. umfassen können. Meist werden auch Katasterdaten wie Eigentümer, Nutzung, naturräumliche Einordnung usw. erfasst.

Eine komplette faunistische und floristische Erfassung des Untersuchungsgebietes übersteigt den Rahmen einer Biotopkartierung. Hierzu wären gezielte Erfassungen über einen längeren Zeitraum, meist mindestens über die Vegetationszeit, nötig. Für jede Organismengruppe wären dies andere Methoden und andere Zeiträume, bei im Gelände nicht bestimmbaren Gruppen weiterhin Fang, Präparation und Bestimmung notwendig.

Ergebnis der Biotopkartierung ist eine Karte, in der die kartierten Biotope abgegrenzt sind, und ein mehr oder weniger umfangreiches Sachdatenverzeichnis mit Tabellen, Artenlisten und den anderen erfassten Parametern. Damit soll eine Bewertung des Gebietes aus naturschutzfachlicher Sicht, heruntergebrochen auf einzelne Teilflächen, möglich werden. Wichtig ist z. B. die Wertung, ob das kartierte Gebiet die Voraussetzung für einen geschützten Biotop nach Naturschutzgesetz oder einen schutzwürdigen Lebensraumtyp gemäß der FFH-Richtlinien erfüllt

Der Zweck einer Biotopkartierung ist eine Inventarisierung der Landschaft nach naturschutzfachlichen Gesichtspunkten. Diese ist hilfreich für den Nachweis schleichender Veränderungen, der Planung von Naturschutzmaßnahmen, speziell auch Ausweisung von Schutzgebieten und Biotopvernetzung, Unterstützung bei der Eingriffsregelung und der Flurbereinigung sowie bei der Bewertungshilfe bei geplanten Eingriffen in die Natur.

In Deutschland werden in allen Bundesländern von den Landesumweltministerien oder diesen nachgeordneten Behörden Biotopkartierungen durchgeführt. Die föderale Organisation des Naturschutzes in Deutschland bringt es dabei mit sich, dass jedes Bundesland einen eigenen Kartierschlüssel verwendet und die Durchführung und Methodik überall leicht voneinander abweicht, obwohl im Grunde alle Länder mehr oder weniger dasselbe mit ähnlicher Zielsetzung kartieren. Aufgabe der selektiven Biotopkartierungen ist neben der Grundlagenerfassung für den Natur- und Landschaftsschutz auch die Erfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten, z.B. Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope nach Bundesnaturschutzgesetz (bzw. der Erweiterungen in den jeweiligen Landesgesetzen) oder Erfassung der Lebensraumtypen nach FFH-Richtlinie.