Goethestadt Bad Lauchstädt
Der Bürgermeister
Mit den ersten warmen Sonnenstrahlen des Frühlings beginnt auch das Unkraut, zwischen den Gehwegplatten hervor zuwuchern. Genau deshalb möchten wir alle Eigentümer und die Nutzer von Grundstücken, die innerhalb von bebauten Ortslagen liegen, auf Ihre Straßenreinigungspflicht hinweisen. Darunter zählt auch das Entfernen von Schmutz, Unrat, Papier und Laub, sowie das Kehren und Entfernen von Grünwuchs aus dem Pflaster.
Durch die Ordnungsbehörde werden im Interesse eines gepflegten Ortsbildes in nächster Zeit verstärkt Kontrollen durchgeführt und Verstöße ordnungsrechtlich verfolgt.
Für weitere Informationen steht die vollständige Satzung auf der Website der Goethestadt Bad Lauchstädt zur Verfügung. Interessierte können diese unter www.goethestadt-bad-lauchstaedt.de im Bereich "Die Stadt - Rathaus – Satzungen" einsehen.
Es ist vorgesehen, in dem Zeitraum vom 30. März bis 02. April 2026, das Wasser auf den Friedhöfen wieder anzustellen, sofern es die Witterung zulässt.
Gleichzeitig wird der Winterschmuck von den Urnengemeinschaftsanlagen, Urnenkammern und den Rasengräbern durch das Friedhofspersonal entfernt.
Die Friedhofsverwaltung der Goethestadt Bad Lauchstädt hat einen neuen Standort bezogen. Künftig wird Frau Naumann alle Anliegen rund um die Friedhofsverwaltung betreuen und steht den Bürgerinnen und Bürgern als feste Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Ab Dienstag, den 10. März 2026, ist sie in den neuen Räumlichkeiten in der Delitzer Straße 1c, Ortsteil Bad Lauchstädt (Gelände des Bauhofes), anzutreffen. Telefonisch erreichen die Friedhofsverwaltung unter 034635 907019.
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Goethestadt Bad Lauchstädt,
das Bauamt weißt darauf hin, dass das Brückenbauwerk in der Tallange, Einmündung Rosengasse, aktuell durch eine Baufirma saniert wird und es voraussichtlich bis Mitte April zu kleineren Einschränkungen in Form von halbseitigen Straßensperrungen kommen kann.
Wir bitten um Verständnis. Vielen Dank.
Die Jagdgenossenschaft der Goethestadt Bad Lauchstädt erinnert alle Bürgerinnen und Bürger an die Leinenpflicht, die vom 1. März bis zum 15. Juli bei Spaziergängen am Feld und im Wald gilt. Diese Maßnahme dient dem Schutz der heimischen Tierwelt und ist sowohl in der Gefahrenabwehrverordnung der Städte und Gemeinden als auch im Landeswaldgesetz verankert.
Während dieser Zeit sind Haustierhalter verpflichtet, ihre Vierbeiner an der Leine zu führen, um Störungen von Wildtieren, insbesondere während der Brut- und Setzzeit, zu vermeiden. Die Regelung soll sicherstellen, dass Jungtiere ungestört aufwachsen können und die natürliche Balance in den Wäldern und Feldern erhalten bleibt.
Verstöße gegen die Leinenpflicht werden als Ordnungswidrigkeit behandelt und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Höhe des Bußgeldes variiert je nach Schwere des Verstoßes.
Zusätzlich zur Leinenpflicht wird Hundehaltern nahegelegt, stets die kostenlos ausgegebenen Tierkotbeutel mit sich zu führen.
Für Fragen oder weitere Informationen zur Leinenpflicht stehen die Jagdvorstände oder die Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Goethestadt Bad Lauchstädt unter den Rufnummern 034636 748-26, -18-, 19 oder -21 zur Verfügung.