Goethestadt Bad Lauchstädt
Der Bürgermeister
Der Frühling stellt sich wieder ein, - drum soll es richtig sauber sein!
Der Frühling ist wieder erwacht und wie in jedem Jahr bringt er nicht nur Freude, sondern auch Verdruss bei den Grundstückseigentümern über die Straßenreinigungspflicht entsprechend der Straßenreinigungssatzung.
Danach sind die Eigentümer von bebauten oder unbebauten Grundstücken an den Grundstücksseiten zur Straßenreinigung verpflichtet, die durch eine öffentliche Straße erschlossen sind. Im Straßenrecht muss die Erschließung durch eine öffentliche Straße tatsächlich vorhanden sein. Der typische Fall ist dabei das Vorhandensein einer Zufahrt oder einer Gartentür.
Gerade jetzt im Frühjahr ist eine Grundreinigung erforderlich, weil sich der Winterschmutz über längere Zeit angehäuft hat. Es ist noch wichtig darauf hinzuweisen, dass auch die Straße selbst bis zur Straßenmitte gereinigt werden muss und nicht nur der Gehweg und die Gosse, wie es bei einigen Grundstückseigentümern zu beobachten war (Das gilt, sofern es sich um eine Gemeindestraße handelt). Der Straßenschmutz ist danach vom Grundstückseigentümer ordnungsgemäß zu entsorgen. Das ist auch ein großes Problem, auf das uns jedes Jahr die Jagdgenossenschaften hinweisen. Viele Bürger entsorgen Ihren Dreck in den Feldwegen, der dann mit viel Mühe und Aufwand vom Bauhof beseitigt werden muss.
In diesem Zusammenhang muss man immer wieder die Bitte äußern, dass jeder Einzelne stets darauf achten sollte, Straßen, Wege und Anlagen gar nicht erst durch weggeworfene Gegenstände wie Büchsen, Zigarettenschachteln oder Papier bzw. durch nicht beseitigten Hundekot zu verschmutzen. Das würde uns allen viel Mühe, Zeit und Geld sparen, was in dieser Zeit sowieso überall knapp ist.
Wir rufen auf diesem Wege alle Goethestädter auf, ihren Anliegerpflichten rechtzeitig und regelmäßig nachzukommen, um die Attraktivität unseres Ortes und seiner Ortsteile zu erhalten und weiter zu erhöhen.
Für starke Quartiere, ein attraktives Lebensumfeld und ein gutes Leben in der Nachbarschaft die Städtebauförderung ist eines der wichtigsten Instrumente der Stadtentwicklung.
Am 13. Mai 2023 findet deutschlandweit der Tag der Städtebauförderung statt. Städte und Gemeinden informieren an diesem Tag über ihre Projekte, Planungen und Erfolge der Städtebauförderung und laden dazu ein, an der Gestaltung des eigenen Lebensumfeldes mitzuwirken.
Der Tag der Städtebauförderung ist eine gemeinsame Initiative von Bund,
Ländern, Deutschem Städtetag und Deutschem Städte- und Gemeindebund.
Auch die Goethestadt Bad Lauchstädt beteiligt sich wieder am Tag der Städtebauförderung. Die Veranstaltung findet diesmal im Ortsteil Schafstädt statt. Interessenten sind dazu gerne eingeladen.
| Termin: | Sonnabend, den 13. Mai 2023; |
| Zeit: | 10:00 Uhr; |
| Ort: | Feuerwehrgebäude in Schafstädt, Hanno-Günther-Straße 7, |
| 06246 Goethestadt Bad Lauchstädt/OT Schafstädt | |
| Thema: | Schafstädt „Grüne Mitte“ |
| Schwerpunkte: | |
| - | Abriss altes Kino und Anlegen einer Grünfläche; |
| - | Umgestaltung Gutshof Stadtgebäude |
| - | Neubau der Kindertagesstätte |
Herr Henry Gnauert (Stadtplaner) und Oliver Thieme (Bauamtsleiter) erläutern den Besuchern, wie sich die Mitte Schafstädts in den nächsten Jahren verändern soll und sich zur „Grünen Mitte“ entwickelt.