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Goethestadt Kurier - Mitteilungsblatt der Goethestadt Bad Lauchstädt
Ausgabe 3/2026
Bekanntmachungen
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Hinweis zur illegalen Müllablagerungen in Feld und Flur

Goethestadt Bad Lauchstädt

Der Bürgermeister

Hinweis zur illegalen Müllablagerungen in Feld und Flur

 

Das Abladen von Abfällen jeglicher Art in der freien Landschaft insbesondere auf Feldern, Wiesen, an Waldrändern, Wegen oder Gewässern ist streng verboten.

Hierbei handelt es sich nicht nur um eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, sondern um eine Ordnungswidrigkeit, die konsequent verfolgt wird.

Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich unter anderem aus:

  • § 28 des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • der Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Saalekreis
  • sowie der Abfallgebührensatzung des Landkreises Saalekreis

Verstöße werden mit erheblichen Bußgeldern geahndet.

Auswirkungen auf Umwelt und Allgemeinheit

Illegale Müllablagerungen haben weitreichende Folgen:

  • Gefährdung von Boden und Grundwasser durch Schadstoffe
  • Verletzungsgefahr für Mensch und Tier (z. B. durch scharfe Gegenstände oder Glas)
  • Beeinträchtigung von Natur und Naherholung
  • Zusätzliche Kosten für die Allgemeinheit durch aufwendige Entsorgung

Ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen

Für alle Abfallarten stehen im Landkreis Saalekreis geregelte und umweltgerechte Entsorgungswege zur Verfügung.

Ausführliche Informationen zu Abfallarten sowie deren Entsorgung finden Sie auf der Website des Landkreises Saalekreis: https://www.saalekreis.de/de/abfallarten

Gemeinsam für eine saubere Goethestadt

Bitte helfen Sie mit, unsere Stadt und die umliegende Landschaft sauber und lebenswert zu erhalten.

Hinweise auf illegale Müllablagerungen können Sie jederzeit der Stadtverwaltung melden.