Abschlusssitzung des Parlamentarischen Rates zur Ausarbeitung des Grundgesetzes in der ehemaligen Pädagogischen Akademie
Urkunde zum Grundgesetz mit Unterschriften von Konrad Adenauer, Adolph Schönfelder und Hermann Schäfer
Konrad Adenauer arbeitete als erster Bundeskanzler (1949-1963) auf der Grundlage des Grundgesetzes
Bundesinnenminister Schäuble und DDR-Staatssekretär Krause unterzeichnen am 31. August 1990 den Vertrag über die Herstellung der Einheit Deutschlands
Landkarte mit Spruch - WIR SIND EIN VOLK
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bei seiner Rede zum Festakt - 75 Jahre Grundgesetz
Bundeskanzler Olaf Scholz beim Bürgerdialog auf dem Demokratiefest - 75 Jahre Grundgesetz
"Aus Untertanen sind Staatsbürger geworden". Am 23. Mai 2024 wurde unser Grundgesetz (GG) 75 Jahre alt. Es ist das Fundament unseres Zusammenlebens in einem freien und demokratischen Rechtsstaat. Sein Inkrafttreten markiert gleichzeitig die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland. Seit 1949 sichert das Grundgesetz Freiheit, Frieden und Demokratie seit 1990 auch in Ostdeutschland. Mit der Wiedervereinigung 1990 wurde das Grundgesetz zur gesamtdeutschen Verfassung, die sich als Basis der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Deutschland bewährt hat.
Konrad Adenauer, Theodor Heuss oder Carlo Schmid waren die bekannten Namen des Parlamentarischen Rates, der 1949 das Grundgesetz verfasste. Insgesamt gehörten dem Rat 77 Personen an. Es gab 65 stimmberechtigte Mitglieder, fünf Vertreter Berlins ohne Stimmrecht und sieben Nachrücker.
Als die Mitglieder des Parlamentarischen Rates 1948/49 in Bonn zusammenkamen, um eine Verfassung zu entwerfen, gingen sie davon aus, dass diese nur bis zur angestrebten Wiedervereinigung Deutschlands gültig bleiben würde. Aus diesem Grund konstruierten sie die Verfassung als Provisorium und unterstrichen dies durch den schlichten Begriff "Grundgesetz" statt "Verfassung".
Lehren aus dem Scheitern der Weimarer Republik und den Schrecken des Nationalsozialismus sollten insbesondere durch Stärkung der föderalen Strukturen und eine Fortentwicklung der Grundrechte gezogen werden. Dabei knüpfte der am 8. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat angenommene Gesetzestext an einen von Sachverständigen beim Verfassungskonvent auf der Insel Herrenchiemsee 1948 ausgearbeiteten Entwurf an. Zudem berücksichtigte er die im selben Jahr von den Westalliierten in den sogenannten Frankfurter Dokumenten niedergelegten Vorgaben.
Ausarbeitung des Grundgesetzes in der ehemaligen Pädagogischen Akademie
Ausgehend von der Entscheidung für einen föderalen Bundesstaat sollte durch eine ausgewogene Verteilung von Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten zwischen Bund und Ländern einer Machtzentralisierung wie zur Zeit des Nationalsozialismus vorgebeugt werden.
Im Gegensatz zur Weimarer Republik, in der der Reichskanzler ohne das Erfordernis einer Parlamentsbeteiligung vom Reichspräsidenten ernannt wurde, sieht das Grundgesetz die Wahl des Bundeskanzlers durch den vom Volk legitimierten Bundestag vor.
Zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung basiert das Grundgesetz maßgeblich auf dem sogenannten Prinzip der wehrhaften Demokratie. Zu dessen Elementen zählen die Unabänderlichkeit der verfassungsrechtlichen Kernprinzipien, die Einrichtung von Verfassungsschutzbehörden sowie die Möglichkeit, verfassungsfeindliche Parteien und Vereine zu verbieten und die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen feststellen zu lassen.
Freiheitsrechte für die Bürgerinnen und Bürger
Der Text des Grundgesetzes beginnt mit den Grundrechten. Sie sind Vorkehrungen zum Schutz der Freiheit des Einzelnen gegenüber staatlichen Eingriffen. Über ihre Funktion als Abwehrrechte hinaus bilden sie zugleich als oberste Leitprinzipien die Grundlage der Rechts- und Werteordnung der Bundesrepublik.
"Wir haben durch die Schaffung des Grundgesetzes nach einem Zusammenbruch ohnegleichen das Wachsen eines freien demokratischen deutschen Staates ermöglicht", sagte Konrad Adenauer, Präsident des Parlamentarischen Rates und ehemaliger Bundeskanzler, anlässlich des 15. Grundgesetzjubiläums am 25. Mai 1964.
Eine herausragende Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang der Unantastbarkeit der Menschenwürde nach Artikel 1 Absatz 1 GG als unabänderliche Fundamentalnorm des Grundgesetzes zu. Eine entscheidende Weiterentwicklung gegenüber der Weimarer Reichsverfassung stellt auch die verfassungsrechtliche Verankerung der Gleichberechtigung von Mann und Frau in Artikel 3 Absatz 2 GG dar.
Zur weiteren Stärkung des Grundrechtsschutzes wurde das Institut der Individualverfassungsbeschwerde 1969 ins Grundgesetz aufgenommen. Sie eröffnet im Falle einer Grundrechtsverletzung den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Entwicklung des Grundgesetzes seit 1946
Seit seiner Verkündung ist das Grundgesetz trotz verschiedener Anpassungen in seinem Wesensgehalt unverändert geblieben. Mit dem im Einigungsvertrag vom 31. August 1990 geregelten und zum 3. Oktober 1990 vollzogenen Beitritt der DDR zur Bundesrepublik ist es zur gesamtdeutschen Verfassung geworden.
75 Jahre Verfassungspraxis zeigen, dass das Grundgesetz in der Lage ist, wandelnden Herausforderungen gerecht zu werden. Als Grundlage einer freiheitlichen, offenen und stabilen Demokratie ist es dabei sogar zum Vorbild für verschiedene ausländische Verfassungen geworden.
Zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes fand am Donnerstag, 23. Mai 2024, in Berlin ein Staatsakt statt. In seiner Rede würdigte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Grundgesetz als ein großartiges Geschenk, das gepflegt, bewahrt und verteidigt werden müsse.
Das Grundgesetz hat 75 Jahre Freiheit, Frieden und Demokratie in Deutschland ermöglicht. Vom 24. bis zum 26. Mai 2024 fand aus diesem Anlass in Berlin ein Demokratiefest statt rund um das Bundeskanzleramt und das Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestags.
Der Bundespräsident, der Bundestag, der Bundesrat, das Bundesverfassungsgericht, der Bundeskanzler, die Bundesministerien sowie das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung waren mit dabei. Auch die Länder und viele zivilgesellschaftliche Organisationen.
(Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat – Internet)