Goethestadt Bad Lauchstädt
Der Bürgermeister
Für Hundehalter in Sachsen-Anhalt gelten klare gesetzliche Vorgaben. Diese dienen dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und regeln die Pflichten rund um die Hundehaltung:
Anmeldung eines Hundes
Wer einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme der Hundehaltung bei der Ordnungsverwaltung der Goethestadt Bad Lauchstädt anzumelden. Die Anmeldung kann persönlich, schriftlich per Post oder per E-Mail erfolgen und beinhaltet gleichzeitig die Anmeldung zur Hundesteuer.
| Folgende Angaben und Unterlagen sind für die Anmeldung erforderlich: | |
| * | Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes |
| * | Kennnummer des Transponders/Mikrochips (15-stellig) |
| * | Rassezugehörigkeit oder Angabe der Kreuzung (bei Mischlingen mindestens eine Rasse) |
| * | Name, Anschrift, Geburtsdatum und Telefonnummer des Halters/der Halterin |
| * | Name und Anschrift des Vorbesitzers/Züchters/Tierheims bzw. bei Zuzug die bisherige Wohnanschrift |
| * | Datum der Aufnahme der Hundehaltung oder Datum des Zuzugs |
| * | Bescheinigung über eine bestehende Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Kopie) |
| * | Angaben zu weiteren Hunden im Haushalt |
| * | Gewünschte Zahlungsweise für die Hundesteuer |
Zentrales Hunderegister Sachsen-Anhalt
Alle Hunde werden im zentralen Hunderegister des Landes Sachsen-Anhalt erfasst. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine Bescheinigung über die Eintragung sowie den Steuerbescheid. Die Eintragung erfolgt nach FCI-Rassestandard. Die Eintragungsgebühren werden per Kostenbescheid erhoben.