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Goethestadt Kurier - Mitteilungsblatt der Goethestadt Bad Lauchstädt
Ausgabe 6/2026
Bekanntmachungen
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Die Goethestadt Bad Lauchstädt informiert:

 

I. Personelle Neuerungen in der Stadtverwaltung

Das Team des Bauamtes hat Verstärkung erhalten: Mit Jennifer Kalbitz und Stephanie Bernhart konnten zwei neue Mitarbeiterinnen für die Stadtverwaltung gewonnen werden. Frau Kalbitz übernimmt Aufgaben in der Bauverwaltung, während Frau Bernhart künftig den Bereich Liegenschaften unterstützt. Nach ihrer Einarbeitung wird sie zum 01. Januar 2027 die Nachfolge von Silvia Biele antreten.

Auch das Hauptamt darf sich über Unterstützung freuen: Lea Schade hat ihr duales Studium erfolgreich abgeschlossen und verstärkt die Stadtverwaltung nun als Sachbearbeiterin im Bereich Personal.

Auch in der Kämmerei gab es einen Wechsel: Nach einer intensiven Einarbeitungsphase hat Henning Schröder die Amtsleitung von Regina Perlich übernommen.

Frau Perlich bleibt der Stadtverwaltung jedoch weiterhin erhalten und wird die Kämmerei auch künftig mit ihrer langjährigen Erfahrung und ihrem umfangreichen Fachwissen unterstützen.

Die Goethestadt Bad Lauchstädt wünscht den Kolleginnen und Kollegen viel Erfolg bei ihren Aufgaben.

II. Hinweise zur Briefwahl – Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 06. September 2026

In den nächsten Tagen erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung zur Wahl des Landtages Sachsen-Anhalt am 06. September 2026.

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben, wenn sie einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen.

Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen wollen, sollten den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes stellen.

Für die Beantragung können Sie die Wahlbenachrichtigung nutzen, mit dem dort angebrachten QR-Code oder durch Ausfüllen der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Weiterhin kann der Antrag formlos schriftlich, beispielsweise auch als E-Mail, oder mündlich im Einwohnermeldeamt gestellt werden. Er muss Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift enthalten. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl bis 15:00 Uhr beantragt werden, in Ausnahmefällen noch bis Sonntag um 15:00 Uhr.

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen kann erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und dem Druck der Stimmzettel erfolgen.

Holen Wahlberechtigte persönlich die Briefwahlunterlagen ab, so können sie ihre Stimme auch an Ort und Stelle im Einwohnermeldeamt abgeben.

Der Wahlbrief muss unbedingt rechtzeitig möglichst bald nach Erhalt der Briefwahlunterlagen mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden.

Er muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr vorliegen, da um 18:00 Uhr die Wahl endet.

Ihr Einwohnermeldeamt

III. Hinweis des Ordnungsamtes zur privaten Videoüberwachung

Immer mehr Grundstückseigentümer nutzen Überwachungskameras zum Schutz ihres Eigentums. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Kameras grundsätzlich nur das eigene Grundstück erfassen dürfen.

Öffentliche Bereiche wie Straßen, Gehwege, Parkplätze oder andere allgemein zugängliche Flächen dürfen ebenso wenig aufgezeichnet werden wie Nachbargrundstücke. Bereits der Eindruck, dass fremde Bereiche überwacht werden könnten, kann die Persönlichkeitsrechte Dritter beeinträchtigen und datenschutzrechtliche Fragen aufwerfen.

Das Ordnungsamt bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, die Ausrichtung ihrer Überwachungskameras regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. So lassen sich Konflikte vermeiden und die Privatsphäre aller Beteiligten schützen.

Ihr Ordnungsamt