Die Gemeinde Sohland a.d. Spree hat mit Ratsbeschluss vom 15.10.2020 (R15-130-2020) die Widmung der neu gebauten Straße „Kälbersteinblick“ zur Ortsstraße beschlossen. Die öffentliche Bekanntgabe der Widmungsverfügung erfolgte im Amtsblatt der Gemeinde Sohland a.d. Spree Nr.12/2021 vom 01.012.2021. Es wurden in der Auslegungszeit keine Widersprüche eingelegt. Die Ortsstraße OS S93 „Kälbersteinblick“ hat somit Bestandskraft erhalten.
Die Gemeinde Sohland a.d. Spree hat mit Eintragungsverfügung vom 19.10.2022 verfügt, die Straße OS S93 in das Bestandsverzeichnis der Gemeindestraßen(Ortsstraßen) gemäß §3 i.V. mit § 5 Abs. 2 ff der Bestandsverzeichnisverordnung (StraBeVerzVO) aufzunehmen.
Die Eintragungsverfügung mit den als Anlage dazugehörigen Entwürfen der neuen Bestandskarteiblättern sowie das Bestandsverzeichnis der oben bezeichneten Straßenklasse mit dem Übersichtsplan liegen ab dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung für die Dauer von 2 Wochen in der Gemeindeverwaltung Sohland a.d. Spree, Bahnhofstraße 26, 02689 Sohland a.d. Spree, Zimmer 101, während der Öffnungszeiten zur Einsicht aus. Die Eintragungsverfügung gilt mit Ablauf der zweiwöchigen Niederlegungsfrist ab der öffentlichen Bekanntmachung gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben. Für die Beteiligten, denen die Eintragungsverfügung in anderer Weise, z.B. mittels Postzustellungsurkunde, Empfangsbekenntnis oder durch eingeschrieben Brief zugestellt wurde, gilt dagegen die Bekanntgabe mit der Zustellung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Sohland a.d. Spree, Bahnhofstraße 26, 02689 Sohland a.d. Spree einzulegen.
Sohland a.d. Spree, 19.10.2022