Titel Logo
Amtsblatt der Gemeinde Sohland a. d. Spree mit den Ortschaften Sohland, Taubenheim und Wehrsdorf
Ausgabe 1/2025
Titel
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,

das neue Jahr 2025 begonnen. 12 Monate liegen vor uns, deren leere Seiten wir im Buch des Jahres beschreiben werden. Dafür wünsche ich Ihnen alles erdenklich Gute, vor allem Gesundheit, Zufriedenheit und persönliches Wohlergehen um möglichst viele Seiten dieses „Buches“ nach Ihren persönlichen Vorstellungen füllen zu können.

Mit dem Jahr 2025 wird die Grundsteuerreform in der Bundesrepublik Deutschland praktisch wirksam. Jeder Grundstückseigentümer war in den letzten Jahren aufgefordert eine Feststellungserklärung an das zuständige Finanzamt abzugeben auf deren Grundlage neue Festsetzungsbescheide durch das Finanzamt erstellt wurden.

Diese sind Basis für die Ermittlung der künftigen Grundsteuerhöhe. Der vom Finanzamt ermittelte Grundsteuermessbetrag wird folgend mit dem Hebesatz der Stadt oder Gemeinde zur Grundsteuer A und B multipliziert.

Zur Neuausrichtung der kommunalen Hebesätze gab es Empfehlungen des sächsischen Finanzministeriums über Höhe künftiger Hebesätze mit dem Ziel der Aufkommensneutralität. Das bedeutet die Einnahmen der Gemeinde aus der Grundsteuer sollen auch nach der Neubewertung vergleichbar hoch sein wie vor der Grundsteuerreform.

Der Gemeinderat hat im November 2024 die Hebesätze für 2025 beschlossen. Diese werden, verglichen mit den bisherigen Hebesätzen reduziert.

Der Hebesatz der Grundsteuer B sinkt von 407,5 % auf 390 %, bei der Grundsteuer A von 302,5 % auf 295 %. Mit den neuen Hebesätzen wird der Empfehlung einer Aufkommensneutralität Rechnung getragen. Für jeden Einzelnen Grundsteuerpflichtigen bedeutet dies jedoch nicht, dass die neue Grundsteuerhöhe gleich der bisherigen ist.

Entscheidend ist die Höhe der Bewertung durch das Finanzamt. So kann es sein das die neue Grundsteuerhöhe teils deutlich von der bisherigen abweicht. Widersprüche gegen die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages müssen direkt beim Finanzamt eingelegt werden.

Im Januar bekommen alle grundsteuerpflichtigen Eigentümer einen neuen Bescheid zugesandt. Ausschließlich auf der Basis des neuen Bescheides sind Grundsteuerzahlungen ab dem Kalenderjahr 2025 zu leisten.

Eine Änderung gibt es bei den Gemeinderatssitzungen. Ab Januar 2025 wird der Tagesordnungspunkt Bürgeranfragen an den Beginn der Gemeinderatssitzung gestellt. Dadurch wollen wir ein bürgerfreundlicheres Angebot schaffen, konkrete Anfragen ohne lange Wartezeiten stellen zu können.

Selbstverständlich kann jeder Gast den weiteren Verlauf einer öffentlichen Gemeinderatssitzung persönlich vor Ort verfolgen.

Im Dezember 2024 hat der Gemeinderat den Haushalt für das Jahr 2025 beschlossen. Darin ist die Fortsetzung der begonnenen Projekte wie der neue Bauhofstandort und das Wander- und SkiAreal enthalten. Darüber hinaus wollen wir in 2025 mit der Sanierung des kompletten Rathauses beginnen. Dabei wird durch den Einbau eines Fahrstuhles die Barrierefreiheit für alle Etagen erreicht, die Heizung komplett erneuert, der Sitzungsraum des Gemeinderates neu und mit moderner technischer Ausstattung gestaltet, Büros modernisiert als auch aktuelle Brandschutzanforderungen umgesetzt. Für die Umsetzung des Bauvorhabens wird es zu Veränderungen bei der Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses kommen. Konkret werden wir voraussichtlich im April 2025, rechtzeitig vor Baubeginn, Einwohnerinnen und Einwohner informieren.

Ebenfalls in 2025 wird der Belag des Kunstrasenplatzes in Sohland nach 20 Jahren Nutzungszeit komplett ausgewechselt. Weitere große Vorhaben wie der Ersatzneubau des Kindergartens in Taubenheim als auch grundhafte Straßenausbauprojekte mussten vorerst auf Eis gelegt werden, da Fördermittel nicht in benötigtem Rahmen zur Verfügung stehen und auch Eigenmittel der Gemeinde aktuell nicht in erforderlicher Höhe aufgebracht werden können. Politische und wirtschaftliche Veränderungen werden Auswirkungen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit unserer Gemeinde haben. Daher gilt es die Entwicklungen im kommenden Jahr zu bewerten als auch eigene Einsparmöglichkeiten zu ermitteln um der Entwicklung rückläufiger Einnahmen bei gleichzeitig steigenden Kosten begegnen zu können.

Liebe Sohlander, Taubenheimer und Wehrsdorfer, uns Allen wünsche ich einen guten und zuversichtlichen Start ins neue Jahr, bei dem uns Mut, Optimismus und ein klarer Blick für Realitäten begleiten um, wie zu Beginn genannt, möglichst viele Seiten des Buches 2025 nach Ihren persönlichen Vorstellungen beschreiben zu können.

Es grüßt Sie recht herzlich

Ihr
Hagen Israel
Bürgermeister