TOP 3 - Billigung und Auslegung des Bebauungsplanes “Erweiterung Einkaufsmarkt Bahnhofstraße“
- Öffentliche Bekanntmachung -
zur Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes “Erweiterung Einkaufsmarkt Bahnhofstraße“
Der Gemeinderat der Gemeinde Sohland a. d. Spree hat am 21.09.2023 den Aufstellungsbeschluss und am 19.10.2023 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan „Erweiterung Einkaufsmarkt Bahnhofstraße“ gefasst.
Die öffentliche Auslegung dieser Planunterlagen einschließlich Begründung findet in der Zeit
vom 13.11.2023 bis einschließlich 15.12.2023
während der nachstehenden Zeiten
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| Montag - Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr |
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| Dienstag | 14.00 - 17.00 Uhr |
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| Donnerstag - Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr |
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| Donnerstag | 13.00 - 18.00 Uhr |
im Rathaus der Gemeinde Sohland a.d. Spree, Bahnhofstraße 26, 02689 Sohland a.d. Spree, 1. Obergeschoss - Bauamt, statt.
Das Planverfahren wird nach den Vorschriften des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Dabei wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Sohland a. d. Spree, Bauamt (Ansprechpartner Herr Fröde) abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Außerdem hat während der öffentlichen Auslegung jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen und sich über allgemeine Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zu unterrichten.
Parallel dazu können auf der Internetseite der Gemeinde Sohland a. d. Spree unter www.sohland.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden.