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Amtsblatt der Gemeinde Sohland a. d. Spree mit den Ortschaften Sohland, Taubenheim und Wehrsdorf
Ausgabe 12/2024
Informationen aus dem Rathaus
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Mitteilungen zur Grundsteuer 2025 - Bitte beachten!

Im Zuge der Grundsteuerreform verlieren alle bisherigen Grundsteuerbescheide zum 31.12.2024 ihre Gültigkeit. Anfang Januar 2025 werden für alle Grundstückseigentümer neue Grundsteuerbescheide durch die Gemeindeverwaltung Sohland a.d. Spree mit der ab 2025 neu festgesetzten Höhe versendet.

Wir bitten Sie, diese Grundsteuerbescheide dahingehend zu prüfen, ob der ermittelte Messbetrag im Grundlagenbescheid des Finanzamtes Bautzen mit dem im Grundsteuerbescheid der Gemeinde übereinstimmt.

Bei Abweichungen wenden Sie sich bitte innerhalb der Widerspruchsfrist an die Gemeindeverwaltung Sohland a.d. Spree, Frau Baldauf, Sachbearbeiterin für Steuern und Abgaben zu den üblichen Sprechzeiten oder per E-Mail: bettina.baldauf@sohland.de.

Der Grundsteuerbescheid der Gemeinde Sohland a.d. Spree ist nur ein Folgebescheid. Dabei ist der Hebesatz für alle Abgabepflichtigen gleich. Das heißt, der ausschlaggebende Faktor ist für die Berechnung der Höhe der Grundsteuer ist der vom Finanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag.

Bei Einwänden gegen diesen, bitten wir Sie, sich direkt ans Finanzamt zu wenden.

Sollten Sie für die bisherige Grundsteuer einen Dauerauftrag Ihrer Bank erteilt haben, beachten Sie bitte, dass sich die Höhe der Grundsteuer ab 2025 ändern kann.

Gern können Sie auch der Gemeinde Sohland a.d. Spree ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilen. Somit wird der künftig im Grundsteuerbescheid neu ausgewiesene Betrag durch die Gemeindekasse eingezogen.

Alle bisher der Gemeinde Sohland a.d. Spree erteilten SEPA-Lastschrift-Mandate behalten ihre Gültigkeit.