Für diejenigen Schuldner der Grundsteuer, die im Kalenderjahr 2023 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2022 zu entrichten haben und insoweit bis zum heutigen Tag keinen anders lautenden Bescheid erhalten haben, wird die Grundsteuer hiermit durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs.3 GrStG festgesetzt.
Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Treten Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen oder durch Eigentumswechsel ein, wird hierüber ein entsprechender Grundsteuerbescheid erteilt.
Zahlungsaufforderung:
Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer 2023 – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt, jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2023 – auf folgendes Konto der Gemeinde Sohland a.d. Spree zu entrichten:
Volksbank Dresden-Bautzen eG
IBAN: DE62 8509 0000 5532 5110 05
BIC: GENO DE F1 DRS
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Sohland a. d. Spree, Bahnhofstraße 26 in 02689 Sohland a.d. Spree einzulegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Einlegung des Widerspruchs nichts an der fristgerechten Zahlungspflicht ändert.