Anlage 1 zum Beschluss R41-443-2023
TOP 4 – Billigung und Auslegung der Außenbereichssatzung „Am Wiesengrundweg“
Der Gemeinderat der Gemeinde Sohland a.d. Spree hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.01.2023 mit Beschluss Nr. R41-443-2023 beschlossen, den Entwurf der Außenbereichssatzung „Am Wiesengrundweg“ einschließlich der Begründung in der Fassung vom Januar 2023, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, für den Zeitraum
vom 13.02.2023 bis einschließlich 17.03.2023
während der nachstehenden Zeiten
| Montag – Dienstag | 9.00 – 12.00 Uhr | |
| Dienstag | 14.00 – 17.00 Uhr | |
| Donnerstag – Freitag | 9.00 – 12.00 Uhr | |
| Donnerstag | 13.00 – 18.00 Uhr |
im Rathaus der Gemeinde Sohland a.d. Spree, Bahnhofstraße 26, 02689 Sohland a.d. Spree, 1. Obergeschoss – Bauamt, auszulegen.
Während dieser Auslegungsfrist können im Bauamt der Gemeindeverwaltung Sohland a.d. Spree (Ansprechpartner Herr Fröde) Anregungen von Bürgern schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die berührten Träger öffentlicher Belange werden im Rahmen der Anhörung nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Parallel dazu können auf der Internetseite der Gemeinde Sohland a. d. Spree unter www.sohland.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden.