Für diejenigen Schuldner der Grundsteuer, die im Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2023 zu entrichten haben und insoweit bis zum heutigen Tag keinen anders lautenden Bescheid erhalten haben, wird die Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 GrStG festgesetzt (siehe elektronisches Amtsblatt).
Für die Steuerschuldner treten demnach mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Treten Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen oder durch Eigentumswechsel ein, wird hierüber ein entsprechender Grundsteuerbescheid erteilt.
Zahlungsaufforderung:
Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer 2024 – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt, jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2024 – auf folgendes Konto der Gemeinde Sohland a.d. Spree zu entrichten:
Volksbank Dresden-Bautzen eG
IBAN: DE62 8509 0000 5532 5110 05
BIC: GENO DE F1 DRS
Im Kalenderjahr 2025 erhalten alle Grundsteuerpflichtigen einen neuen Grundsteuerbescheid. Dieser Bescheid wird aufgrund der neuen Rechtslage, die ab 01.01.2025 gilt, erlassen. Zur Grundsteuerfestsetzung werden die durch das Finanzamt übermittelten Messbetragsdaten und der Hebesatz der Gemeinde Sohland a.d. Spree zu Grunde gelegt. Der Hebesatz für die Grundsteuer ab 2025 wird im laufenden Kalenderjahr 2024 ermittelt und vom Gemeinderat beschlossen.