Allgemeines:
Dieses Ehrenamt können Einwohner übernehmen, die in dem Bezirk der Schiedsstellen wohnen und bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr vollendet haben (Mindestalter); Personen, die bei Beginn der Amtszeit das
70. Lebensjahr bereits vollendet haben, dürfen das Amt nicht ausüben (Höchstalter).
Im Sächsischem Schieds- und Gütestellengesetz sind sowohl die Anforderungen als auch Ausschlussgründe (§ 4) näher erläutert.
Bewerber müssen nach § 4 Abs. 6 SächsSchiedsGütStG erklären, dass die dort benannten Ausschlussgründe nicht vorliegen und ihre Einwilligung erteilen, dass Auskünfte beim Bundesbeauftragen für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes eingeholt werden können.
Aufgaben:
Das Arbeitsfeld des Friedensrichters / der Friedensrichterin ist vielfältig.
Es besteht u. a. darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleine Meinungs-verschiedenheiten, Ansprüche aus dem Nachbarrecht und Streitigkeiten vermögens- und strafrechtlicher Art zu schlichten und im Schlichtungsverfahren einen Vergleich herbeizuführen.
So gehören z. B. Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ärger mit dem Vermieter, aber auch Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung und Sachbeschädigung zu den Tatbeständen, über die außerhalb eines Gerichtsverfahrens eine gütliche Einigung herbeigeführt werden kann.
Die Friedensrichterin oder der Friedensrichter wird für die Dauer einer Wahlperiode von fünf Jahre vom Gemeinderat gewählt und kann unter bestimmten Voraussetzungen auch wieder gewählt werden. Die Wahl des Friedensrichters bedarf der Bestätigung durch den Vorstand des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk die Schiedsstelle ihren Sitz hat.
Wenn Sie in der Gemeinde Sohland a.d. Spree wohnen, Interesse an dieser verantwortungsvollen Aufgabe haben und die entsprechenden Voraussetzungen mitbringen, bewerben Sie sich bitte bis zum 30. April 2026 bei der Gemeindeverwaltung Sohland.
Für interessierte Bürger bietet die Gemeindeverwaltung gern auch einen unverbindlichen Besprechungstermin an. Melden Sie sich dazu bitte bei
Frau Teichert, Tel. 035936 37446 (Standort Bauhof, Gerhart-Hauptmann-Straße 1 A), E-Mail: Stina.Teichert@sohland.de.