nach § 39 Abs. (1) Satz 2 und 41 Abs. (1) Satz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV), Gewässermeisterei Bautzen, führt vorrangig im März die regelgerechten Neuanpflanzungen von standortgerechter Ufervegetation an dem Gewässer I. Ordnung (Spree) im Bereich Taubenheim von uh. Taubenheimer Straße 28/29 bis uh. Taubenheimer Straße 8 durch. Die Neuanpflanzungen werden zumeist auf den Flurstücken, welche sich im Eigentum des Freistaates Sachsen befinden, durchgeführt.
In diesem Zusammenhang wird es ggf. notwendig, fremde/private Flurstücke am Gewässer zu betreten und zu befahren. Das Betreten und Befahren der Grundstücke ist gemäß § 41 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit § 38 Sächsisches Wassergesetz vom jeweiligen Grundstückseigentümer zu dulden.
Diese Maßnahme dient der Pflege und Entwicklung des oberirdischen Gewässers sowie dem Hochwasserschutz!