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Amtsblatt der Gemeinde Sohland a. d. Spree mit den Ortschaften Sohland, Taubenheim und Wehrsdorf
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil
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Ankündigung von Gewässerunterhaltungsmaßnahmen an der Spree in Sohland OT Taubenheim

nach § 39 Abs. (1) Satz 2 und 41 Abs. (1) Satz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV), Gewässermeisterei Bautzen, führt vorrangig im März die regelgerechten Neuanpflanzungen von standortgerechter Ufervegetation an dem Gewässer I. Ordnung (Spree) im Bereich Taubenheim von uh. Taubenheimer Straße 28/29 bis uh. Taubenheimer Straße 8 durch. Die Neuanpflanzungen werden zumeist auf den Flurstücken, welche sich im Eigentum des Freistaates Sachsen befinden, durchgeführt.

In diesem Zusammenhang wird es ggf. notwendig, fremde/private Flurstücke am Gewässer zu betreten und zu befahren. Das Betreten und Befahren der Grundstücke ist gemäß § 41 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit § 38 Sächsisches Wassergesetz vom jeweiligen Grundstückseigentümer zu dulden.

Diese Maßnahme dient der Pflege und Entwicklung des oberirdischen Gewässers sowie dem Hochwasserschutz!

Freistaat Sachsen Staatsbetrieb Landestalsperrenverwaltung