Aus aktuellem Anlass bitten wir alle Grundstücksbesitzer deren Eigentum an eine öffentliche Verkehrsanlage angrenzt, zu prüfen, ob auf Ihrem Grund und Boden stehende Bäume, Sträucher, Hecken und sonstige Anpflanzungen in den öffentlichen Verkehrsraum ragen.
Um Fahrzeugen und Personen ein gefahrloses Passieren von Straßen, Wegen und öffentlichen Plätzen zu ermöglichen, ist der Lichtraum entsprechend frei zu halten. Wir fordern daher alle Eigentümer von Anpflanzungen jeglichen Art auf, durch Freischneiden des Lichtraumprofils einen verkehrssicheren, sowie gefahren- und hindernisfreien Zustand der Straßen, Fußwege und öffentlichen Plätze herzustellen.
Aus naturschutzfachlicher Sicht sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit unter Einhaltung der Artenschutzbestimmungen ganzjährig erlaubt.
Ein weiteres Augenmerk gilt der Straßenbeleuchtung. Um eine ordnungsgemäße Funktion und Ausleuchtung unsere Straßen und Wege zu gewährleisten, ist es auch dort wichtig, dass diese regelmäßig von Gehölzbewuchs befreit werden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Zugänglichkeit der Revisionsöffnung. Um bei Funktionsstörungen schnell tätig werden zu können, ist es wichtig, dass diese frei zugänglich ist. Wir bitten um Prüfung um Beachtung!