Im Jahr 2023 finden die Schöffenwahlen für die Wahlperiode 2024 bis 2028 statt. Die Gemeinde Sohland a. d. Spree hat bis zum 30. Juni 2023 geeignete Kandidaten an das Amtsgericht Bautzen zu melden.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter und bringen Lebenserfahrungen aus ihrem täglichen, ganz unterschiedlich geprägten beruflichen und sozialen Umfeld, ihr Wissen und ihre Wertungen in die Gerichtsverhandlungen und Urteilsberatungen ein. Sie wirken grundsätzlich gleichberechtigt neben Berufsrichtern an der Rechtsprechung mit und sind ebenso an Recht und Gesetz gebunden. Dies ist Ausdruck des Demokratieprinzips und ein wesentliches Element deutscher Gerichtsbarkeit.
Wer kann Schöffe werden?
Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt; es kann nur von Deutschen ausgeübt werden (§ 31 Gerichtsverfassungsgesetz, kurz: GVG).
| Folgende Mindestvoraussetzungen sind zu erfüllen: | |
| • | zu Beginn der Amtsperiode sollte das 25. Lebensjahr vollendet |
| und | |
| • | das 69. Lebensjahr noch nicht vollendet sein |
| • | zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorschlagslisten sollen die Personen in der Gemeinde Sohland wohnen |
| • | das Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen |
| • | ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache |
| • | nicht in Vermögensverfall geraten |
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| Das Gesetz sieht folgende Einschränkungen für die Tätigkeit als Schöffe vor: | |
| - | Unfähigkeit zu dem Amt als Schöffen (§ 32 GVG) |
| - | nicht zum Schöffenamt zu berufende Personen (§ 33 GVG) |
| - | weitere nicht zu berufende Personen (§ 34 GVG) |
| - | Ablehnung des Schöffenamtes (§ 35 GVG) |
Wenn Sie Interesse an dieser verantwortungsvollen Aufgabe haben, dann reichen Sie Ihre Bewerbung bis zum 30. Mai 2023 bei uns ein:
Gemeindeverwaltung Sohland
Frau Stina Teichert
Bahnhofstraße 26
02689 Sohland
E-Mail: stina.teichert@sohland.de
Telefon: 035936 39844
| Die Bewerbung kann formlos (auch per E-Mail) erfolgen und sollte folgende Daten zur Aufnahme in die Vorschlagsliste enthalten: | |
| • | akademischer Grad |
| • | Familienname |
| • | Geburtsname |
| • | Vorname |
| • | Familienstand |
| • | Geburtsdatum |
| • | Geburtsort |
| • | Beruf |
| • | Staatsangehörigkeit |
| • | PLZ und Wohnort |
| • | Straße, Hausnummer |
| • | zum Zeitpunkt der Antragstellung in der Gemeinde wohnhaft |
| freiwillige Angaben: | |
| • | frühere Schöffentätigkeit von … bis … |
| • | Telefonnummer |
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Nach Ziffer III Nr. 12 Buchstabe e der Schöffen- und Jugendschöffen VwV können die Gemeinden im Zusammenhang mit der Aufstellung der Vorschlagslisten Erklärungen der vorzuschlagenden Personen nach Nr. 17 Buchstabe b der Schöffen- und Jugendschöffen VwV einholen (betrifft Verstöße gegen die Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit sowie eine Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR).
Die entsprechenden Formulare können in der Gemeindeverwaltung abgeholt werden bzw. stehen zum Download unter https://www.revosax.sachsen.de ⇒ Suchbegriff „Schöffen- und Jugendschöffen VwV“ ⇒ Anlage 3 und Anlage 4 zur Verfügung.
Das entsprechende Gesetz (Gerichtsverfassungsgesetz) sowie die entsprechende Verwaltungsvorschrift (Schöffen- und Jugendschöffen VwV) können in ihrem Wortlaut in der Gemeindeverwaltung Sohland zu den üblichen Sprechzeiten oder nach telefonischer vorheriger Absprache eingesehen werden.