Bei der Gemeindeverwaltung gingen im letzten Jahr gehäuft Beschwerden über ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten ein. Aus diesem Grund weisen wir auf die in unserer Polizeiverordnung vom 17.06.2021 ausgewiesenen Regelungen zur Wahrung der nachbarschaftlichen Ruhe hin:
| • | Haus- und Gartenarbeiten sowie sonstige Handlungen, die geeignet sind, die Ruhe der Nachbarschaft zu stören, dürfen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr an Werktagen sowie an Sonn- und Feiertagen nicht ausgeführt werden. | |
| • | Zu den Haus- und Gartenarbeiten gehören insbesondere: | |
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| - | Betrieb von Bodenbearbeitungsgeräten mit Verbrennungsmotoren sowie von Rasenmähern/Rasentraktoren |
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| - | Hämmern, Sägen, Holzspalten und Ähnliches |
Wir bitten um gegenseitige Rücksichtnahme und Einhaltung dieser Zeiten, um Konflikte und Lärmbelästigungen zu vermeiden!
Ergänzend weisen wir darauf hin, dass Zuwiderhandlungen eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit Geldbuße geahndet werden können.
Die Polizeiverordnung kann auf der Homepage der Gemeinde Sohland a.d. Spree eingesehen werden: Polizeiverordnung - Gemeinde Sohland a.d. Spree